Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 213

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und minutenweise der Zuwachs der Staatsschulden dargestellt wird. Auf diese könnte der Bürger einmal schauen und sehen, um wieviel mehr dieser Staat ständig in die Kreide gerät.

Das Problem jeder Volkswirtschaft ist die hohe Verschuldung der öffentlichen Haushalte und gleichzeitig der größere Wohlstand einer kleinen, aber bestimmenden Gruppe im Staate. Das war im alten Rom so, das war im Kaiserreich so, das war immer so. Das ist das Problem der Staaten. Daran sollten wir arbeiten! Wir sollten versuchen, die Schulden wieder zu reduzieren, entsprechend sinnvolle Arbeit für die Menschen zu schaffen und den Sozialstaat in jene Dimension zurückzuführen, die vertretbar ist! – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.31

Vizepräsident Jürgen Weiss: Gibt es noch eine weitere Wortmeldung? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 8. Juli 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Abschluß von Kooperationsvereinbarungen mit internationalen Finanzinstitutionen geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 8. Juli 1997 betreffend ein Bundesgesetz über die Leistung eines zusätzlichen Beitrages zum Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

25. Punkt

Beschluß des Nationalrates von 10. Juli 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Bundessozialämtergesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz und das Sonderunterstützungsgesetz geändert werden (737 und 802/NR sowie 5493 und 5521/BR der Beilagen)

26. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 10. Juli 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG) geändert wird (499/A und 808/NR sowie 5522/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zu den Punkten 25 und 26 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:


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