Bundesrat Stenographisches Protokoll 632. Sitzung / Seite 30

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heitsreform und dementsprechend auch die leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung in der Praxis umgesetzt werden.

Bei der Anwendung der Optimierungsprogramme werden die Krankenanstalten, was die Dokumentation betrifft, dahin gehend unterstützt, daß die richtige Hauptdiagnose beim einzelnen stationären Krankenhausaufenthalt zu treffen ist. Dabei geht es insbesondere um Hilfestellung und Informationsaustausch hinsichtlich der richtigen Auswahl von Haupt- und Zusatzdiagnosen. Für die zutreffende Auswahl der Hauptdiagnose aus medizinischer Sicht ist immer der zuständige sogenannte codierende Arzt verantwortlich, das heißt, eine aus medizinischer Sicht bedenkliche Auswahl der Hauptdiagnose darf vom Arzt nicht verantwortet werden.

Zur Sicherstellung einer korrekten – wie von Ihnen auch gefordert – Handhabung und Vorgangsweise sind in allen Bundesländern sogenannte Datenqualitätskontrollen eingerichtet, die die Übereinstimmung der gemeldeten Daten mit den Krankengeschichten überprüfen.

Wir erhalten darüber laufend Bericht und sind dabei, zu prüfen, ob die derzeitigen Vorgangsweisen jenen Erfolg und jene Objektivierung bringen, die gewünscht sind.

Präsident Dr. Günther Hummer: Danke, Frau Bundesministerin.

Herr Bundesrat Gottfried Jaud, ich bitte um die Zusatzfrage. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)

Bundesrat Gottfried Jaud (ÖVP, Tirol): Frau Bundesministerin! Sie haben vorhin einiges über das Datenmaterial im LKF-System gesagt. Wie wir gehört haben, soll es in Ihrem Ministerium einen Art Geheimbericht geben, der aber dem Parlament noch nicht vorliegt. Meine Frage an Sie, Frau Ministerin: Wann werden Sie dieses Datenmaterial dem Parlament vorlegen?

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Dieser "Geheimbericht" ist so geheim, daß auch ich ihn nicht kenne, daher kann ich Ihnen auch nicht sagen, wann ich ihn vorlegen werde. (Allgemeine Heiterkeit. – Beifall bei der SPÖ.)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir kommen zur 12. Anfrage, die von Herrn Bundesrat Schaufler gestellt wird. Ich darf ihn um die Verlesung seiner Anfrage bitten.

Bundesrat Engelbert Schaufler (ÖVP, Niederösterreich): Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet:

810/M-BR/97

Welche finanziellen Auswirkungen wird die Einbeziehung aller Erwerbstätigen in die Sozialversicherung haben?

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Die finanziellen Erläuterungen sowohl zum Begutachtungsentwurf als auch zur Regierungsvorlage, zum sogenannten ASRÄG 1997, enthalten eine ausführliche qualitative und auch quantitative Darstellung, wie sich diese Maßnahmen finanziell auswirken werden.

Kurz- und mittelfristig werden keine oder kaum Mehraufwendungen entstehen, da nur ein Bruchteil der betroffenen Personen in den kommenden Jahren in Pension gehen wird. Langfristig kann die Einbeziehung neuer Gruppen zu einem neuen Anspruch, zu einem früheren Pensionsantritt oder auch zu höheren Leistungen führen.

Im Bereich der Pensionsversicherung bedeutet dies, daß die Mehreinnahmen im Bereich des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes eine Entlastung des Bundes von rund 1,2 Milliarden


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