Bundesrat Stenographisches Protokoll 632. Sitzung / Seite 31

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Schilling auf Geldwertbasis 1998 bewirken werden, da wir für die nächsten Jahre nur mit einer geringen Zahl an zusätzlichen Leistungsempfängern zu rechnen haben.

Um es vereinfacht zu sagen: Die Einbeziehung bringt in erster Linie durch die Beiträge, die aufgrund der Erwerbssituation gegeben sind, eine zusätzliche einnahmenseitige Wirkung im Bereich des GSVG beziehungsweise bei den neuen Selbständigen.

Die konkreten zukünftigen Auswirkungen, wie zum Beispiel eine etwaige Erhöhung der Ausgaben für Pensionen, sind sehr schwer abschätzbar, weil die künftigen Betroffenheiten noch nicht abgeschätzt werden können.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Frau Bundesministerin.

Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Eine weitere Zusatzfrage wurde aber von Frau Bundesrätin Schicker gewünscht. Ich darf sie um ihre Frage bitten.

Bundesrätin Johanna Schicker (SPÖ, Steiermark): Sehr verehrte Frau Bundesministerin! In die zuletzt ausverhandelte Pensionsreform wurde auch eine Bestimmung aufgenommen, die Pflegepersonen den Zugang zur freiwilligen Weiterversicherung erleichtert. Dies war zwar schon bisher der Fall, allerdings mit dem Unterschied, daß die betreffenden Personen auch den Dienstgeberbeitrag entrichten mußten.

Meine Frage: Frau Bundesministerin! Wie hoch schätzen Sie die Zahl jener ein, die diese freiwillige Weiterversicherung in Anspruch nehmen werden? Gibt es eine Studie darüber, oder gibt es Umfragewerte, wie viele Personen das in Anspruch nehmen werden?

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrte Frau Bundesrätin! Ich bin sehr froh darüber, daß diese neue Bestimmung in das ASVG aufgenommen werden wird. Sie beinhaltet, daß Personen – ich bin sicher, dies werden in erster Linie Frauen sein, daher war mir das ein besonderes Anliegen –, die ihre Berufstätigkeit unterbrechen, um eine Person zu pflegen, die in der Pflegestufe 5 oder darüber ist, zur Wahrung ihrer zukünftigen Pensionsansprüche ausschließlich den Arbeitnehmerbeitrag für die Pensionsversicherung zu leisten haben. Der Arbeitgeberbeitrag wird aus dem Budget der Pflegevorsorge abgedeckt.

Ich betrachte dies auch als ein Modell dafür, wie sich die zukünftigen Vorstellungen ab dem Jahr 2000 hinsichtlich der Transparenz der Mittelaufbringung im Bereich der Pensionsversicherung gestalten könnten. Es soll zu einer klaren Transparenz zwischen Beitragszeiten, Versicherungszeiten und Ersatzzeiten kommen, und man soll ersehen, aus welchen Bereichen die Beiträge resultieren.

Was die konkrete Anzahl von Personen betrifft, die diese Erleichterung in Anspruch nehmen werden, gibt es zwar keine umfassende Studie, ich rechne aber damit, daß es am Beginn einige hundert Personen sein werden. Wir werden die Entwicklung weiter beobachten, aber ich sage ganz ehrlich: Auch wenn es nur einige wenige sein sollten, diesen Personen ist sicherlich sehr damit geholfen!

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Frau Bundesministerin.

Eine weitere Zusatzfrage wird von Herrn Bundesrat Waldhäusl gewünscht. – Bitte sehr.

Bundesrat Gottfried Waldhäusl (Freiheitliche, Niederösterreich): Frau Bundesministerin! Es gibt nicht nur die Einbeziehung aller Erwerbstätigen in die Sozialversicherung, sondern es ist auch eine Einbeziehung aller Mitversicherten in den bäuerlichen Familien geplant. Meine Frage lautet: Wie groß ist diese betroffene Berufsgruppe, und welche finanziellen Auswirkungen wird das auf die betroffenen Familien im bäuerlichen Bereich haben?


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