Bundesrat Stenographisches Protokoll 632. Sitzung / Seite 104

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Meine Damen und Herren! Steht die Dringlichkeit der AMA-Gesetz-Novelle nicht in irgendeinem Zusammenhang mit der Ankündigung der EU-Kommission, in Hinkunft Ungereimtheiten bei der Vergabe von EU-Mitteln im Agrarbereich schärfer kontrollieren zu wollen?

Herr Kollege Penz! Sie brauchen das nicht mitzuschreiben. Ich gebe Ihnen dann meine Unterlagen, damit Sie diese haben. (Bundesrat Ing. Penz: Ich höre Ihnen gerne zu!)

Und die letzte Frage war: Könnte man parallel zum laufenden Bauernsterben nicht auch die Bürokratie schrittweise reduzieren?

Ich fasse zusammen, meine Damen und Herren: Die AMA und die Tochtergesellschaft, die Agrarmarkt Austria-Marketinggesellschaft, sind ein unkontrollierter und anscheinend auch nicht kontrollierbarer Staat im Staate. Es kommen dort immer wieder alle bekannten Personen aus der Sozialpartnerschaft vor. Die AMA ist für uns eines der zahlreichen Beispiele einer aus der Sicht einer korrekten Haushaltsführung mißglückten Ausgliederung aus dem Bundeshaushalt, weil diese AMA damit der parlamentarischen Kontrolle – das müßte Sie alle interessieren – entzogen ist.

Die AMA-Verantwortlichen haben also versucht, sich der parlamentarischen Kontrolle zu entziehen. Es ist bemerkenswert, daß sie – ich sage es jetzt einmal so – auch mit Bauerngeldern und unter Zuhilfenahme prominenter Anwälte immer wieder gegen Privatpersonen Prozesse führen. Auch das ist etwas, was sehr unverständlich ist!

Ich glaube, ich habe genügend Gründe angeführt, die es logisch erscheinen lassen, daß wir von den Freiheitlichen dieser Vorlage nicht zustimmen können. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.14

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Bitte, Frau Bundesministerin.

16.14

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich möchte mich bemühen, zumindest einige der in der Diskussion aufgeworfenen Fragen zu beantworten. Ich werde sicherlich nicht auf alle in vollem Ausmaß – auch aus zeitökonomischen Gründen – eingehen können, aber ich glaube, daß es doch wichtig ist, zu einigen Fragen eine Klarstellung vorzunehmen.

Es wurde von zwei Rednern die Frage der Verfassungsbestimmung angesprochen, und ich möchte eines ganz klar festhalten: Das AMA-Gesetz ist nicht der Kontrolle durch den Verfassungsgerichtshof entzogen, sondern es handelt sich hier um § 1, die Schaffung einer eindeutigen Kompetenzgrundlage, die zusätzlich zu der im Artikel 10 des Bundes-Verfassungsgesetzes enthaltenen Bundeskompetenz notwendig ist und die den Gepflogenheiten unserer Verfassungsbestimmungen entspricht.

Es wurde auch die Frage hinsichtlich der Bauern und der Pensionsrückstellungen angesprochen und der Verdacht geäußert, daß Bauerngelder für die Pensionsrückstellungen herangezogen wurden. Die Pensionsrückstellungen wurden aus den Mitteln der Verwaltungskostenbeiträge Milch und Getreide, die nicht von den Bauern zu leisten sind, finanziert. Daß in vertraglich vereinbarte und gesicherte Pensionen nicht ohne weiteres eingegriffen werden kann und soll, entspricht, glaube ich, auch dem Grundverständnis der Damen und Herren Abgeordneten des Bundesrates. Dementsprechend hat auch der Bund die Haftung für die Pensionen übernommen. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Darüber hinaus wurden die Beträge zu den Pensionsrückstellungen angesprochen. Die zitierten 288 Millionen waren Pensionsrückstellungen zum 1. Juli 1993, also zum Zeitpunkt der Schaffung der AMA. Jetzt, 1997, liegt dieser Betrag bei etwa 400 Millionen Schilling. Vielleicht kann durch diese Information eine Unsicherheit beseitigt werden. (Bundesrat Dr. Harring: 1 Million pro Mitarbeiter!)


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