Bundesrat Stenographisches Protokoll 633. Sitzung / Seite 19

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5. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 11. Dezember 1997 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Ungarn über die Beschäftigung in Grenzzonen (902 und 1008/NR sowie 5579/BR der Beilagen)

6. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 11. Dezember 1997 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Ungarn über den Austausch von Arbeitnehmern zur Erweiterung der beruflichen und sprachlichen Kenntnisse (Praktikantenabkommen) (903 und 1009/NR sowie 5580/BR der Beilagen)

Präsident Dr. Günther Hummer: Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein und gelangen zu den Punkten 1 bis 6, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 1997 – ASRÄG 1997,

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Nachtarbeit der Frauen geändert wird,

Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Karenzgeldgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden,

Bundesgesetz, mit dem das Sonderunterstützungsgesetz und das Nachtschwerarbeitsgesetz geändert werden,

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Ungarn über die Beschäftigung in Grenzzonen, und

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Ungarn über den Austausch von Arbeitnehmern zur Erweiterung der beruflichen und sprachlichen Kenntnisse (Praktikantenabkommen).

Die Berichterstattung über die Punkte 1 bis 6 hat Herr Bundesrat Johann Grillenberger übernommen. Ich bitte um die Berichterstattung.

Berichterstatter Johann Grillenberger: Sehr verehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Der Bericht zu Tagesordnungspunkt 1 liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Sozialausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Zu Tagesordnungspunkt 2 liegt Ihnen der Bericht ebenfalls schriftlich vor.

Der Sozialausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Auch der Bericht zu Tagesordnungspunkt 3 liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Sozialausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Auch der Bericht zu Tagesordnungspunkt 4 liegt schriftlich vor.

Der Sozialausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Ferner liegt der Bericht zu Tagesordnungspunkt 5 vor.


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