Bundesrat Stenographisches Protokoll 634. Sitzung / Seite 45

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Auch heute noch führt sich – speziell bei uns in Tirol und überhaupt auf dem Land – die katholische Kirche so auf, daß man von Religionsfreiheit nicht sprechen kann. Denn je kleiner die Gemeinde ist, umso schlimmer, umso ärger werden die Menschen durch die katholische Kirche manipuliert und genötigt, und wer sich außerhalb ihrer Gemeinschaft stellt, der ist auch im Dorf außerhalb der Gemeinschaft und gehört sozusagen zu den Gottlosen.

Das beste, was ich in diesem Gesetzentwurf gefunden habe, ist, daß der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft gebührenfrei und über die Bezirksbehörden erfolgen muß. Das stellt einen gewissen Personenschutz dar. (Lebhafte Heiterkeit und demonstrativer Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es werden jetzt sozusagen die verschiedensten Kirchen und Religionsbekenntnisse mit den unterschiedlichsten Gütesiegeln bedacht. Es werden Grenzen und Diskriminierungen gesetzt – all das vor dem Hintergrund einer heilen und heiligen Welt, die bestrebt ist, diese Sekten fernzuhalten. – Ich weiß schon, daß meine Einschätzung zu diesem Gesetz nicht von meiner gesamten Fraktion geteilt wird, aber ich erlaube mir heute, diesem Gesetz die Zustimmung nicht zu geben! – Danke. (Beifall bei der SPÖ, den Freiheitlichen sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

11.35

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Präsident Dr. Hummer. – Bitte.

11.36

Bundesrat Dr. Günther Hummer (ÖVP, Oberösterreich): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es ist nicht zu verhehlen, daß das Verhältnis des demokratischen Rechtsstaates zur Konfession, zu den Konfessionen, zur Vielfalt der Ideologien und Glaubensbekenntnisse, wahrscheinlich zu den schwierigsten verfassungsrechtlichen und demokratiepolitischen Fragen überhaupt zählt.

Eine Art demokratiepolitischer Purismus möchte es so haben, daß die Demokratie den Kirchen und den Ideologien völlig neutral gegenübersteht – in einer gleichen Distanz, in einer Äquidistanz – und in keiner Weise fördernd oder reglementierend eingreift. Das Grundgebot unserer Bundesverfassung, daß alle Staatsbürger vor dem Gesetz gleich sind, insbesondere ohne Rücksicht auf ihr Religionsbekenntnis, zählt zu den demokratischen Grundfesten unseres Staates. Das steht wohl außer Zweifel.

Wenn man die Demokratie und den Rechtsstaat kritisch würdigt, dann muß man allerdings feststellen, daß er viel mehr ist als das Zusammenspiel bloß politischer Kräfte. Es ist in Wahrheit eine Vielfalt von Wertungen, die sozusagen aus allen Ecken und Enden einer demokratischen Verfassung herausschauen, sodaß sich diese scheinbare Neutralität in Wirklichkeit nirgendwo realisiert.

Schon unser Sachlichkeitsgebot, das aus dem Gleichheitsgrundsatz abgeleitet wird, ist, wie von der Wissenschaft überzeugend nachgewiesen worden ist, von zahllosen Wertungen verschiedenster Art durchdrungen, und es ist nicht zu verkennen, daß die Kirchen, daß die katholische Kirche, die großen Religionsbekenntnisse, die großen Weltreligionen, die evangelische Kirche, der Islam, die jüdische Religion, einen bedeutsamen Einfluß auf das Geschehen in einem Staate ausüben, daß sie gewaltige Kulturträger sind, daß sie gewaltige Weltanschauungsträger sind, daß sie auf das politische Geschehen tatsächlich in einer gewaltigen, wahrscheinlich vielfach verkannten Weise einwirken.

Der Staat setzt bei seinen Bürgern sehr vieles voraus: ein bestimmtes Verhalten, ein Bekenntnis zum Staat, ein Bekenntnis zur Mitmenschlichkeit, ein Bekenntnis zur Kultur und ein Bekenntnis zu zahllosen Grundwerten, die alle in einem hohen Maß den Religionen, den großen Ideologien und Bekenntnissen entnommen sind, ohne daß uns dies im Alltag überhaupt noch bewußt wird.

In der alten Donaumonarchie, im alten Österreich, in dem der Konstitutionalismus aufkeimte und die Demokratie erst den Wurzeln entsproß, in dem in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts ein gewaltiger Liberalismus gegen das alte Staatskirchentum aufkam, war es eine


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