Bundesrat Stenographisches Protokoll 635. Sitzung / Seite 169

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Der Antrag auf Kenntnisnahme des Berichtes ist somit angenommen.

8. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 10. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Filmförderungsgesetz geändert wird (944 und 989/NR sowie 5569 und 5620/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 8. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Filmförderungsgesetz geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Alfred Schöls übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht.

Berichterstatter Alfred Schöls: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich darf den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluß des Nationalrates vom 10. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Filmförderungsgesetz geändert wird, geben.

Die im gegenständlichen Beschluß des Nationalrates vorgesehenen Änderungen und Ergänzungen des Filmförderungsgesetzes sollen eine Harmonisierung des österreichischen Filmförderungssystems mit den allgemein in Europa geltenden Systemen bewirken. Durch die Straffung der Organisation der Auswahlkommission soll eine raschere Entscheidung über die Förderungswürdigkeit von Projekten erreicht werden. Die derzeitige projektbezogene Filmförderung wird durch eine erfolgsabhängige gremienfreie Filmförderung sowie "Incentive Funding" ergänzt. Weiters ist die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Filmschaffenden und die Verpflichtung des Filminstituts zu einer angemessenen Bereitstellung von Förderungsmitteln für eine gezielte Nachwuchsförderung vorgesehen.

Der Ausschuß für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Jänner 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich bedanke mich.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Monika Mühlwerth. Ich erteile es ihr.

21.17

Bundesrätin Monika Mühlwerth (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Man kann sagen, daß der österreichische Film seit 20 Jahren in Agonie liegt. Das sagen nicht nur die Freiheitlichen, sondern auch Filmschaffende selbst.

Wenn man sich den Kommentar des Herrn Nationalratsabgeordneten der SPÖ Cap im "Standard" vom 15. Juli durchliest, dann weiß man zumindest zu einem Teil, warum das so ist. – In einem Kommentar zur Kulturpolitik sagt Herr Cap: "Für Liberalität einzutreten heißt daher auch, Kunst zu ermöglichen, ,die sich mit ganzer Respektlosigkeit gegen das Etablierte wendet’ und sich in der tagespolitischen Auseinandersetzung gegen die Ewig-Gestrigen engagiert, um ein Abdriften Österreichs in ein autoritäres, ausschließlich von der Marktlogik" – man höre: die Marktlogik ist autoritär! – "bestimmtes Kunst- und Kulturklima zu verhindern." Er meint, daß Politik und Kultur nicht zu trennen sind, und sagt: "Wer also glaubt, Kultur entpolitisieren zu können, ist entweder konfliktscheu, will verwalten statt gestalten – oder verbergen, daß sein Weg weit zurück in die konservative Vergangenheit führen soll."

In der gegenwärtigen Situation wird der österreichische Film in seiner Agonie durch einen Tropf am Leben erhalten, der Subvention heißt. Er wird künstlich am Leben erhalten, denn internationale Erfolge kann der österreichische Film in den letzten 20 Jahren wirklich nicht aufweisen. Wenn man sich diesen Kommentar des Herrn Cap zu Gemüte führt und das Geschriebene so richtig einsickern läßt, dann muß man zu dem Schluß kommen, daß eine kleine Clique am


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