Bundesrat Stenographisches Protokoll 635. Sitzung / Seite 176

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Film – 3 047 Rollen nicht lagerfähiges Material ausgelagert. 1996 konnten Umkopierungen im Ausmaß von 27 098 Meter Film durchgeführt werden.

Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Namens meiner Fraktion begrüße ich die verbesserten Bedingungen für die Filmwirtschaft. Wir werden deshalb der gegenständlichen Vorlage zum Filmförderungsgesetz unsere Zustimmung erteilen. Genauso wichtig allerdings erscheint mir die Rettung des filmischen Erbes Österreichs. Deshalb ersuche ich Sie, auch diesem Spezialbereich Ihre Energie und ausreichende finanzielle Mittel zuzuwenden. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

21.47

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Liechtenstein. – Bitte.

21.47

Bundesrat Dr. Vincenz Liechtenstein (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jede öffentliche Förderung muß öffentliche Ziele verfolgen, und so wünschen wir auch bei der Filmförderung, daß sie in erster Linie nicht nur das Filmemachen am Leben erhält, sondern mit dem Film auch das internationale Ansehen eines Landes, einer Stadt oder unseres gesamten Österreichs aufzeigt, wie dies vor Jahrzehnten – nach dem Krieg – sehr erfolgreich geschehen ist.

Es kann auch nicht nur die Subventionierung von Filmemachern die Aufgabe der Filmförderung sein, sondern es geht um eine Investition in die Kultur Österreichs und damit auch in unsere Zukunft. Die Strukturen müssen vorhanden sein und die internationale Wettbewerbsfähigkeit ehestmöglich gesichert werden. Selbstverständlich sollte auch die Zielrichtung damit verbunden sein, daß erfolgreiche, vielgesehene Filme geschaffen werden, denn die Änderung des Filmförderungssystems soll auch eine Anpassung des österreichischen Filmförderungssystems gegenüber allgemein geltenden Systemen in Europa herbeiführen.

Es gilt für Kultur und Medien, die Freiheit mit Verantwortung zu nutzen. Die Freiheit der Kunst und die Freiheit der Meinung stehen in Verfassungsrang. Aufgabe des Staates ist es, den Bürgern die Teilhabe an den kulturellen Leistungen zu eröffnen. Gerade Kunst und Kultur haben ihre Kraft und Lebendigkeit, ihre Größe, Qualität und Schönheit aus der schöpferischen Freiheit als Folge der regionalen Vielfalt Österreichs gewonnen. Auf kulturelle Vielfalt baut die europäische Zusammenarbeit und Integration auf. Deshalb sind auch in dieser Hinsicht die Grundsätze der Regionalisierung und Dezentralisierung für die Kulturpolitik wesentlich. Sie fördert kulturelle Einrichtungen in allen Landesteilen, und diese werden wiederum im Film gezeigt, und zwar über die Grenzen hinaus.

Die großen Leistungen in Kunst und Kultur erwachsen aus der Freiheit und Risikobereitschaft des Künstlers. Staatliche Förderung unterstützt die Vielfalt und die Kreativität in der Kunst. Der Staat kann aber nicht das Risiko der künstlerischen Berufswahl absichern. Das muß meiner Ansicht nach hier auch klar gesagt werden.

Dieser Freiraum muß auch in der Kunst selbst gewährleistet sein. Die Vielfalt der künstlerischen Ausdrucksformen läßt keinen Platz für Monopole der Meinung oder des ästhetischen Empfindens. Die Kunst hat ihre Grenzen eben dort, wo die Würde des Menschen auf dem Spiel steht. Die Verantwortung darüber, was, wer und wo gefördert wird, ist groß und bedarf der Kontrolle, insbesondere im Filmbereich, damit dort nichts schiefläuft und vor allem nichts mißverwendet wird. Es wurde heute an diesem Ort mit Recht schon erwähnt, daß so etwas vorgekommen ist.

Die Kultur lebt vom Einsatz und von der Begeisterung, die in der Bereitschaft zu vielfältiger, auch ehrenamtlicher Betätigung zum Ausdruck kommt. Privates Mäzenatentum müßte durch steuerliche Anreize verstärkt gefördert werden, auch im Kulturbereich des Filmes. Kunst und Kultur sind Ausdruck unserer schöpferischen Freiheit. Die kulturelle regionale Vielfalt gibt Österreich sein unverwechselbares Gesicht, und dies muß auch im Filmbereich aufgezeigt werden. Aber dabei muß man sich auch im klaren darüber sein, was gefördert wird und wie man die Förderung kontrolliert. So müssen wir die Vielfalt und Kreativität in Kunst und Kultur auch durch staat


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