Bundesrat Stenographisches Protokoll 636. Sitzung / Seite 50

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Meine Damen und Herren! Einer solchen Vorgangsweise können wir freiheitlichen Bundesräte aus den angeführten Gründen nicht zustimmen, da vor allem auch, wie den Erläuterungen zur Regierungsvorlage und zum Ausschußbericht des Nationalrates zu entnehmen ist, nicht auszuschließen ist, daß durch den Vertrag insgesamt Länderrechte berührt werden, was eine Beschlußfassung auch durch den Bundesrat gemäß Artikel 50 Abs. 1 B-VG notwendig macht. Es sei hier festgehalten, daß wir freiheitlichen Bundesräte keiner weiteren Beschneidung der verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates zustimmen können und werden. Insbesondere ist eine solche spezielle Einschränkung unangebracht, solange es keine allgemeine verfassungsrechtliche Stärkung unserer Kammer als vollwertige zweite Kammer des Parlaments im Zuge einer längst notwendigen Bundesstaats- und Demokratiereform in Österreich gibt.

Meine Damen und Herren! Die Verzögerungen im Rahmen einer von der Bundesregierung immer wieder angekündigten Bundesstaats- und Bundesratsreform sollten uns dabei ein warnendes Beispiel sein. Der Bundesrat muß sein Selbstverständnis unserer Ansicht nach auch selbstbewußt leben, um den Nationalrat und die Bundesregierung dazu zu bewegen, die Länderrechte auch ernstzunehmen.

Meine Damen und Herren Kollegen! Wir Freiheitlichen fordern Sie deshalb auf, den Verfassungsbestimmungen in diesem Ausschußbericht keine Zustimmung zu geben und auch dem Antrag, keinen Einspruch zu erheben, nicht zuzustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.43

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Vizepräsident Weiss. – Bitte.

11.43

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich möchte kurz auf die vom Vorredner dargelegten Bedenken eingehen, die in erster Linie formeller und rechtlicher Art sind und sich nicht so sehr auf den Inhalt des Vertrages beziehen, der allgemein gutgeheißen wird. Insoweit kann ich mich den Ausführungen der Vorredner zum sachlichen Gehalt der Vorlage anschließen.

Herr Kollege Bösch hat zwei Gesichtspunkte in den Vordergrund gestellt. Der erste ist die seiner Meinung nach nicht notwendige Erhebung einzelner Bestimmungen des Artikels VII in den Verfassungsrang. Er sieht darin einen Angriff auf den Parlamentarismus und im besonderen auf unsere Vertretung von Länderinteressen. Nun ist allerdings festzuhalten, daß die Länder in das Zustandekommen dieses Vertrages eingebunden waren, zumal sie zumindest potentiell – aber man muß sich anstrengen, um ein Beispiel zu finden – betroffen sein könnten. Es liegt ganz klar auf der Hand, Herr Kollege Bösch, daß von keinem einzigen Land darin eine Beeinträchtigung von Länderinteressen, weder in materieller noch in formeller Hinsicht, gesehen wurde. Insoweit fällt es mir leicht, in der Vertretung von Länderinteressen dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen.

Was nun die Information der gesetzgebenden Körperschaften über Aufgaben, die üblicherweise dem Vollziehungsbereich zuzurechnen sind, betrifft, wenn also technische Maßnahmen getroffen werden, wenn auf einer Station womöglich eine Teilzeitkraft eingestellt wird und dergleichen mehr, ist zu sagen, daß das typische Vollziehungsaufgaben sind. Die Besonderheit solcher Vertragskonstruktionen bringt es mit sich, daß ein etwas anderes Procedere anzuwenden ist, als wir es innerstaatlich an solche Dinge anlegen würden. So wie der Nationalrat die Zusage erreicht hat, daß er über diese Dinge informiert wird, damit er allenfalls – worst case vorausgesetzt – reagieren kann, so gehe ich davon aus, daß der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten auch die Mitglieder des Bundesrates darüber informieren wird, wenn ein solcher Sachverhalt einmal eintreten sollte. Ich gehe davon aus, daß das keine Schwierigkeiten machen wird.

Nun zu der Bezeichnungspflicht, die mangelhaft sei. Dem uns übermittelten Ausschußbericht des Nationalrates ist zweifelsfrei zu entnehmen, daß die Bezeichnungspflicht, daß Artikel VII verfassungsändernd sei, erfüllt ist. Das ist schwarz auf weiß gedruckt. Nun wurde eingewandt, diese Beschlußausfertigung, dieser Ausschußbericht des Nationalrates entspreche nicht der tat


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