Bundesrat Stenographisches Protokoll 636. Sitzung / Seite 83

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die Zulässigkeit von Tiertransporten,

die Durchführung solcher Transporte,

die Ausstattung der Transportmittel, der Verlade- und Entladevorrichtungen und der Anhängervorrichtungen,

Begrenzung der Schlachttiertransportdauer auf sechs Stunden, Fütterungs- und Tränkungszeiten, über die Betreuung der Tiere während des Transportes sowie über die Transporthöchstdauer,

die zuständigen Behörden und

die Überwachung der Einhaltung dieser Bestimmungen.

Der Ausschuß für öffentliche Wirtschaft und Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Feber 1998 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die beiden Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Grasberger. – Bitte.

14.04

Bundesrat Ing. Walter Grasberger (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn es um Fragen des Tiertransportes geht, schlagen in der Öffentlichkeit nicht selten die Wogen hoch. Ich meine, daß zu Recht Frächter, die da und dort vereinzelt als schwarze Schafe – im wahrsten Sinne des Wortes – die Tiere unter unwürdigen Bedingungen über Tausende Kilometer transportieren, an den Pranger gestellt werden.

Wir als Gesetzgeber haben die Aufgabe, Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine würdige Verfrachtung des Geschöpfes Tier ermöglichen und dort harte Strafen zulassen, wo lebende Tiere als Geschöpfe wie tote Ware behandelt werden und nicht tiergerechte Ruhezeiten beziehungsweise tiergerechte Fütterungsmöglichkeiten während des Transportes gewährleistet werden.

Die beiden vorliegenden Bundesgesetze, das Tiertransportgesetz-Eisenbahn und das Tiertransportgesetz-Luft, haben es sich zur Aufgabe gemacht, bestehende EU-Vorschriften umzusetzen – wenn auch verhältnismäßig spät.

Die einhellige Zustimmung im Ausschuß für öffentliche Wirtschaft und Verkehr war geprägt vom gemeinsamen Willen, Verbesserungen beim Tiertransport zu unterstützen. Für mich war allerdings in der Ausschußsitzung wieder einmal das vorgebrachte Begehren der sozialdemokratischen Fraktion hinsichtlich der Einführung eines bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes unverständlich.

Mir als Landesvertreter – ich schaue da insbesondere auf dich, Kollege Farthofer – wurde in der Ausschußsitzung wirklich nicht klar, wie man sich als Landesvertreter dafür aussprechen kann, daß eine in den Händen der Landesgesetzgebung befindliche Kompetenz dem Bund übertragen werden soll. Es kann meines Erachtens nicht das Ziel der Länderkammer sein, sich darum zu bemühen. (Bundesrätin Crepaz: Vernünftig wäre es!)

Die Tierhaltung im Bundesland Wien ist mit Sicherheit nicht vergleichbar mit der Tierhaltung im Bundesland Niederösterreich, weil einfach schon von der Form her in diesen beiden Bundesländern ganz unterschiedliche Akzente gesetzt werden. Ich möchte ein Beispiel anführen, um das zu verdeutlichen.


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