Bundesrat Stenographisches Protokoll 636. Sitzung / Seite 100

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Zum ersten zur Frage des Inkrafttretens des Gesetzes: Infolge eines Abänderungsantrages im Plenum tritt dieses Gesetz nicht rückwirkend mit 1. Jänner in Kraft, sondern mit 1. März 1998, davon einige Bestimmungen erst später: die Steuerbestimmung ab 1. Jänner 1999 und die 5-Prozent-Bestimmung beim Pensionsinvestmentfonds erst ab 2000. – Das möchte ich nur ergänzen.

Zum zweiten: Ich möchte anmerken, daß es nicht darum geht, etwas für die Banken oder für besondere österreichische Banken zu tun, sondern darum, für den österreichischen Kapitalmarkt etwas zu tun. Die Förderung des Kapitalmarktes ist deshalb sinnvoll, weil wir den österreichischen Unternehmern Eigenmittel mindestens so günstig zur Verfügung stellen wollen, wie ihre ausländischen Wettbewerber sie auch zur Verfügung haben. Denn eine höhere Eigenmittelausstattung festigt die Unternehmen in Krisen und hilft ihnen auch in Wachstumsphasen, stärker zu sein. Beides aber hilft letzten Endes der Beschäftigung, und darum treten wir für Reformen am Kapitalmarkt ein.

Weiters gibt es bei dieser Kapitalmarktreform einige entscheidende Punkte, die es zu beachten gilt. Der erste Erfolgsfaktor für einen gesunden Kapitalmarkt besteht darin, daß er fair und transparent sein muß. Dazu haben wir die Bundes-Wertpapieraufsicht eingerichtet, und deswegen sind wir auch dabei, ein Übernahmegesetz zu entwerfen.

Der zweite Faktor ist, daß die Transaktionskosten auf dem Kapitalmarkt günstig sein müssen. Er darf nicht wesentlich teurer sein, als dies im Ausland der Fall ist. Deshalb haben wir dazu beigetragen, daß die Termin- und die Kassabörse fusioniert und andere Maßnahmen gesetzt werden, damit dieses Ziel erreicht wird. Diesen Sinn hatte auch die Börsegesetz-Novelle.

Wesentlich für einen funktionierenden Kapitalmarkt ist drittens, daß er sehr liquid ist. Diese Novelle zum Investmentfondsgesetz trägt dazu bei, die Liquidität zu erhöhen. Sie trägt insbesondere dazu bei, zwischen inländischen und ausländischen Fonds Waffengleichheit herzustellen. Aus der Erinnerung kann ich jetzt leider nicht sagen, um wieviel Prozent inländische oder ausländische Fonds zugenommen haben, diese Daten liegen mir nicht auch vor. Aber diese Maßnahme dient dazu, daß auch die inländischen Fonds so gerieren können wie ausländische, damit die Österreicher verstärkt auf inländische Fonds zugreifen und sich nicht, wenn sie thesaurierende oder andere Fonds vorziehen, in Richtung ausländische Fonds bewegen.

Noch zwei abschließende Bemerkungen, zunächst zum Pensionsinvestmentfonds: Es ist richtig, daß in dieser Novelle keine steuerlichen Verbesserungen vorgesehen sind. Trotzdem war das meiner Ansicht nach ein richtiger Schritt, um den Anleger zu schützen. Denn er hat ein besonders spezifiziertes Anlageinteresse, wenn es sich um einen Pensionsinvestmentfonds handeln soll. Daher war es sinnvoll, diesen Fonds auch aus Konsumentenschutz-Überlegungen in diesem Gesetz einmal zu definieren. Die Steuerreformkommission berät aber, ob und in welcher Weise dafür auch eine steuerliche Förderung möglich wäre.

Last but not least eine Bemerkung zur Frage des Anlegerschutzes nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz: Ich denke, daß eine dauernde Überprüfung deswegen nicht erforderlich ist, weil im Schadensfall die Bank nachzuweisen hat, daß dem Kunden diese Fragen sehr wohl vorgelegt wurden, daß er sie auch beantwortet hat und daß dann möglicherweise eben anders entschieden wurde. Wenn die Bank das nicht nachweisen kann, dann ist sie ersatzpflichtig. Solche Fälle hat es bereits in Deutschland gegeben. Daher ist das Gesetz so konstruiert, daß die Bank von sich aus das Interesse hat, diese Fragen zu stellen und dies auch zu dokumentieren. Würde sie das nicht tun, dann wäre sie in weiterer Folge diesem Risiko ausgesetzt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

15.28

Präsident Ludwig Bieringer: Danke, Herr Staatssekretär.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. h. c. Manfred Mautner Markhof. Ich erteile es ihm.

15.28

Bundesrat Dr. h. c. Manfred Mautner Markhof (ÖVP, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem zu novellierenden Bundesgesetz,


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