Bundesrat Stenographisches Protokoll 636. Sitzung / Seite 135

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Demgegenüber sprechen die Antragsteller in Bereichen, in denen tatsächlich viel zur Steigerung der Sicherheit in Österreich geschaffen wurde, davon, daß dies nur medienwirksam präsentierte Gesetzesänderungen gewesen wären. Schauen Sie sich doch unsere Fortschritte hinsichtlich Gesetzesänderungen im Bereich der OK, der organisierten Kriminalität, an! Ich spreche nicht nur von den neuen Ermittlungsmethoden. Der Gesetzgeber hat schon viel früher die Notwendigkeit erkannt, konsequent gegen die OK vorzugehen.

Bundesminister Michalek hat das Strafprozeßänderungsgesetz 1993, die Strafgesetznovelle 1993 und das Strafrechtsänderungsgesetz 1996 erwähnt. Mit dem letzten Strafrechtsänderungsgesetz wurde insbesondere die organisierte Kriminalität im § 278a Strafgesetzbuch neu umschrieben und damit eine Voraussetzung für die Einführung der neuen Ermittlungsmethoden geschaffen. Auf dieser Basis war es möglich, eine ausgewogene Regelung zu finden, die der Verbrechensbekämpfung dient und in Persönlichkeitsrechte nur dann eingreift, und zwar unter ständig begleitender Kontrolle, wenn andere Methoden keine Aussicht auf Erfolg haben. Ich glaube nicht, daß dies lediglich deshalb, um Medienwirksamkeit zu erzielen, beschlossen worden ist. Lassen Sie mich erwähnen, daß die Freiheitliche Partei im übrigen diesem Gesetz nicht zugestimmt hat, weil eine Forderung der Rechtsanwälte – sie mag durchaus verständlich sein – nicht erfüllt worden ist. Wo bleibt hier die sogenannte kompromißlose Strafrechtspolitik?

Meine Damen und Herren Anfragesteller! Wenn Sie diese dringliche Anfrage an den Justizminister allerdings gestellt haben, um bereits im frühesten Stadium Ihre Position zum Diversionsgesetz darzulegen, so ist dieses Anliegen durchaus legitim. Auch die Österreichische Volkspartei ist der Auffassung, daß beim außergerichtlichen Tatausgleich für Erwachsene mit sehr viel Fingerspitzengefühl vorgegangen werden muß. Die Problematik der Grenzziehung ist auch im Begutachtungsverfahren deutlich gemacht worden. Wir zweifeln nicht daran, daß der Justizminister diese Ergebnisse berücksichtigen wird. Dazu kommt, daß gerade im Justizbereich eine besondere Gesprächskultur entwickelt worden ist, wodurch bereits vor der parlamentarischen Behandlung eine Einbindung des Parlaments sichergestellt ist.

In einem weiteren Punkt ist die dringliche Anfrage thematisch von besonderem Interesse, nämlich dort, wo es um eine Verbesserung des Opferschutzes geht. Darüber wurde schon ausreichend berichtet. Gerade da hat es im vergangenen Sommer einen Vorstoß der Österreichischen Volkspartei gegeben, und wir werden diese Richtung vehement weiter verfolgen.

Lassen Sie mich zum Schluß kommen. Nach unserer Auffassung bietet gerade der überparteiliche Justizminister die Gewähr dafür, daß eine objektive Justizpolitik betrieben wird. Bundesminister Michalek hat diese Objektivität ständig unter Beweis gestellt. Dies wird auch dadurch unterstrichen, daß er stets zu Gesprächen bereit ist, um im ständigen Kontakt mit dem Parlament die für Österreich bestmöglichen Regelungen auszuarbeiten. Ich sehe keine Anzeichen dafür, daß dieser Weg gerade beim zuletzt angedeuteten Diversionsgesetz verlassen werden soll.

Die Notwendigkeit und insbesondere die Dringlichkeit, um die es heute geht, sind nach meiner Auffassung nur bedingt gegeben. Der Bundesminister hat uns mit seiner Anfragebeantwortung in einer beeindruckenden Weise vor Augen geführt, daß wir den Weg, der während der letzten Jahre in unserer Strafrechtspflege gegangen worden ist, durchaus weitergehen können, und wir brauchen uns nicht zu scheuen, Vergleiche mit anderen Staaten in Europa anzustellen. Es ist schon gesagt worden, daß wir von den Unionsländern immer wieder auch entsprechende Anerkennung in puncto Strafrechtspflege bekommen. (Beifall bei der ÖVP.)

18.19

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster erteile ich Frau Bundesrätin Helena Ramsbacher das Wort. – Bitte.

18.20

Bundesrätin Helena Ramsbacher (Freiheitliche, Kärnten): Sehr verehrter Herr Bundesminister! Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich vollinhaltlich den Ausführungen des Kollegen Liechtenstein anschließen. Ich muß sagen, ich kann mich mit all dem, was Sie gesagt haben, auch voll identifizieren.


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