Bundesrat Stenographisches Protokoll 637. Sitzung / Seite 47

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Ein betroffener älterer C-Fahrer der Freiwilligen Feuerwehr erläuterte mir dieser Tage die Kosten, die, wie gesagt, 70 Prozent der C-Fahrer zu tragen haben, da sie älter als 45 Jahre sind. Das sind nicht, wie Kollege Farthofer meinte – er ist, glaube ich, im Moment nicht im Raum –, 360 S, sondern alleine der Sehtest inklusive der Überprüfung der Nachtsichttauglichkeit kostet 850 S. Dann sind zweimal 180 S für Bundesstempelmarken zu zahlen. Hinzu kommt noch eine Verwaltungsabgabe bei der Bezirkshauptmannschaft mit 150 S, und außerdem sind die Kosten der amtsärztlichen Untersuchung mit ebenfalls 350 S zu berappen. Das heißt, in Summe fallen 1 710 S an.

Auch der Hochwassereinsatz der Freiwilligen Feuerwehren im vergangenen Jahr wurde heute schon angezogen, und hier wurde ein weiteres Problem akut: die Frage – Frau Bundesministerin Hostasch kennt diese Frage auch durch mich persönlich – des Verdienstentganges beziehungsweise die Sorge vieler Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen, bei einem länger dauernden Katastropheneinsatz unter Umständen ihren Arbeitsplatz zu gefährden. Frau Bundesministerin! Sie kennen die Thematik, und Sie haben auch in Aussicht gestellt, hiefür eine Lösungsmöglichkeit zu finden. Ich appelliere von dieser Stelle aus an Sie, sehr geehrte Frau Bundesministerin, das rasch zu tun.

Diese drei Dinge, die ich hier als Ursachen für den Unmut in den Freiwilligen Feuerwehren angezogen habe, können meiner Meinung nach wirklich ohne größere Umstände so angepaßt werden, daß – wie es in der Entschließung heißt – der Brand- und Katastrophenschutz in Österreich nicht gefährdet und die verdienstvolle Arbeit der Freiwilligen Feuerwehren nicht behindert werden.

In der Ausschußsitzung vom 9. März, also in der Ausschußsitzung, die vorgestern hier stattgefunden hat, habe ich an alle Ausschußmitglieder appelliert, den vorliegenden Antrag einhellig zu beschließen. Daher, Kollege Weilharter, tun Sie nicht so, als würde es hier keine Einhelligkeit geben. Es gab eine Einhelligkeit in der Ausschußsitzung, und ich möchte auch Dank hiefür sagen, weil ich glaube, daß das ein Signal für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren ist, das über das Bundesland Niederösterreich hinaus in alle Bundesländer ausstrahlen wird.

Das ist geschehen, und ich betrachte das als ein Signal. Ich denke, es ist ein Signal, das wir – und da, glaube ich, können wir auch einer Meinung sein – den 316 000 freiwilligen Helfern schuldig sind. Niemand in den Reihen der Freiwilligen Feuerwehr hätte Verständnis dafür, wenn Formalismen hier im Hohen Haus in den Vordergrund gestellt werden würden, während draußen in den Gemeinden die Frauen und Männer im Dienst für den Nächsten Kopf und Kragen riskieren, und zwar Kopf und Kragen riskieren im wahrsten Sinne des Wortes: 1997 waren es in Niederösterreich 437 Feuerwehrmitglieder, die zum Teil schwer verletzt wurden, und ein freiwilliger Helfer ist beim Einsatz zu Tode gekommen. Ihrer sollten wir heute gedenken, wenn wir – dafür danke ich nochmals allen Ausschußmitgliedern – einen einhellig angenommenen Antrag zur Vorlage bringen.

In diesem Sinne wollen wir heute als Landesvertreter dazu beitragen, daß aus Demotivation wieder Motivation wird – Motivation, den Mitmenschen zu helfen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.57

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Peter Rieser das Wort.

12.57

Bundesrat Peter Rieser (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Diese Debatte zum Führerscheingesetz, der Entschließungsantrag zu dieser Novelle beziehungsweise der Wunsch, der von uns allen ausgeht, gerade für die Fahrer von Einsatzfahrzeugen etwas zu unternehmen, gibt uns die Möglichkeit, hier neuerlich über dieses Gesetz zu diskutieren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das neue Führerscheingesetz, das am 1. November 1997 in Kraft getreten ist, löste die bisherigen Bestimmungen im Kraftfahrzeuggesetz ab. Aus


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