Bundesrat Stenographisches Protokoll 637. Sitzung / Seite 55

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sem Hause ein Gesetz ab, wenn man eine Berufsgruppe, wenn man Institutionen dabei schädigt. (Zwischenruf des Bundesrates Payer. )

In diesem Sinne fordere ich heute alle auf: Gehen wir gemeinsam in diese Richtung! Unterstützen wir beide Anträge – jenen der ÖVP und letztendlich auch denjenigen, der noch ein bißchen weiter geht, nämlich jenen der Freiheitlichen – und zeigen wir der Feuerwehr, daß es uns nicht um Politik in Institutionen geht, sondern darum, daß die Freiwillige Feuerwehr ordentlich arbeiten darf! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.36

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wünscht noch jemand das Wort? – Herr Bundesrat Dr. Tremmel. – Bitte.

13.36

Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark): Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Die Diagnose, die in bezug auf die Feuerwehr im Führerscheingesetz von den Vorrednern getroffen wurde, ist richtig. Ich möchte jetzt nicht nochmals die Punkte anführen, die in diesem Gesetz und in der diesbezüglichen Verordnung nicht richtig gehandhabt wurden.

Es findet eine Ungleichbehandlung statt. Es gibt Divergenzen mit dem Hauptwohnsitzgesetz, wenn ich an den Führerschein denke: Ablegungszeit, -ort, Hauptwohnsitz, Ummeldepflicht – all das möchte ich nicht mehr aufzählen. Es geht auch nicht nur um die Freiwilligen Feuerwehren. Es gibt noch andere ideelle Organisationen, die mit Einsatzfahrzeugen unterwegs sind: die Rettung, die Bergrettung, die Wasserrettung, der technische Hilfsdienst und viele andere mehr, die natürlich ebenso durch diesen Bereich betroffen sind. Rund 1,5 Millionen Menschen sind "ideell" tätig und könnten durch diese unklare gesetzliche Regelung betroffen werden.

Worum geht es mir? Worum ging es den Kollegen vorher? – Erstens um die Behebung der unklaren Bestimmungen im Führerscheingesetz in bezug auf Einsatzorganisationen und zweitens um die Absicht – darum geht es mir, und ich nehme an, Sie sind genauso daran interessiert –, daß wir eine gewisse Kompetenz und Wertigkeit des Bundesrates dartun können.

Die Aufgabe des Bundesrates ist es doch, Gesetze gegenzulesen. Es ist nicht nur uns, sondern den Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, aber auch denen von der SPÖ aufgefallen, daß es Ungereimtheiten in diesem Gesetz gibt. Ich darf Ihnen, meine Damen und Herren, bei allem Respekt vor Ihrer Unabhängigkeit vielleicht eine Möglichkeit aufzeigen, vielleicht einen Weg weisen:

Im Unterausschuß des Verkehrsausschusses des Nationalrates wird derzeit diese Materie behandelt. Es wäre doch gut – ich glaube, wir oder ein Großteil sind willens –, daß wir heute diese Punktationen, die uns beim Führerscheingesetz nicht passen, ehestmöglich dem zuständigen Ausschuß zuleiten könnten. Das wäre eine Möglichkeit, die wir hätten, und wir könnten in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, meine Damen und Herren, daß der Bundesrat seiner Aufgabe gerecht geworden ist, entsprechend gegenzulesen und allfällige Fehler, die in diesem Gesetz vorhanden sind, aufzuzeigen, damit sie im entsprechenden Unterausschuß repariert werden können.

Der formale Weg wäre, daß wir das unserem Ausschuß zuweisen, diese Punktationen zusammenstellen und dann die entsprechende Entschließung an den Nationalrat richten. Das wäre eine Möglichkeit. Kollege Rieser und Sie, meine Damen und Herren von der ÖVP, haben die Kurzfristigkeit einer solchen Maßnahme erwähnt. Das wäre eine solche Möglichkeit.

Bitte nützen wir sie, im Sinne der Würde unseres Hauses und auch im Sinne der Exaktheit, mit der wir verpflichtet sind, Gesetze gegenzulesen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.40

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.


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