Bundesrat Stenographisches Protokoll 637. Sitzung / Seite 62

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dann sagen, wie hoch er ist. Aber allein die Tatsache, daß es dazu gekommen ist, ist schon bedauerlich.

Wenn Sie meinen, es stimme nicht mehr, daß das Finanzministerium den einzelnen Landesfonds das entgolten hat, dann ist das nicht richtig, da das wieder ein Entgelten aus Steuermitteln ist. Letztlich sollte derjenige die Leistung erbringen, der die Einrichtungen des Krankenhauses in Anspruch nimmt. – Aber wenn die Zahl nicht stimmt, dann bitte ich, mich zu korrigieren.

Alarm schlugen interessanterweise – ich habe das schon ausgeführt – vor allem kleinere Krankenanstalten, zum Beispiel der Tiroler Krankenanstaltenfinanzierungsfonds. Der Salzburger Fonds rechnet für 1997 mit Ausfällen in Höhe von 110 Millionen Schilling.

Daß die Österreicher im Ausland ihre Behandlungskosten sofort bezahlen müssen, wenn sie keinen Versicherungsschutz vorweisen können, habe ich bereits erwähnt.

Zum Schluß meines Debattenbeitrages darf ich den Entschließungsantrag einbringen. Er lautet wie folgt – ich bitte Sie, sich zu überlegen, diesem Entschließungsantrag beizutreten –:

Entschließungsantrag

der Bundesräte Dr. Paul Tremmel, Dr. Susanne Riess-Passer, Monika Mühlwerth und Kollegen betreffend Gratisbehandlung ausländischer Patienten in Österreichs Krankenhäusern

Der Bundesrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Finanzen wird dringend ersucht, in Zusammenarbeit mit der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Gesetzeslücken im Bereich des Mehrwertsteuerrechts für Krankenhäuser und des Beihilfengesetzes zu schließen, sodaß auch an Ausländern erbrachte Spitalsleistungen ordnungsgemäß fakturiert und eingehoben werden können, um betriebswirtschaftlichen Schaden von Österreichs Spitalserhaltern und volkswirtschaftlichen sowie gesundheitlichen Schaden von Österreichs Bevölkerung abzuwenden."

*****

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie, diesem Entschließungsantrag beizutreten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.08

Präsident Ludwig Bieringer: Der von den Bundesräten Dr. Tremmel und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Gratisbehandlung ausländischer Patienten in Österreichs Krankenhäusern ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Ilse Giesinger. – Bitte.

14.08

Bundesrätin Ilse Giesinger (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hoher Bundesrat! Ich werde in meiner heutigen Rede zum Hebammengesetz Stellung nehmen, vor allem aber auf die vom Bundesministerium geplante mittelfristige Einstellung aller Bundeshebammenakademien eingehen.

Laut Auskunft in der Sitzung des Ausschusses des Bundesrates vom Dienstag ist derzeit geplant, die Standorte Wien und Innsbruck als Bundes-Hebammenakademien weiterzuführen. Die restlichen vier Bundeshebammenakademien sollen aufgelassen werden. Der Hebammenbericht des Bundesministeriums beruft sich zum Beispiel auf Seite 16 auf den "Ausbildungsplan Hebammen – 1996 bis 2010", der vom Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit und Konsumentenschutz erstellt wurde. Und in diesem Bericht steht – ich zitiere wörtlich –:


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