Bundesrat Stenographisches Protokoll 637. Sitzung / Seite 131

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Präsident Ludwig Bieringer: Meine Damen und Herren! Gemäß § 53 Abs. 5 der Geschäftsordnung ist die Ausübung des Stimmrechtes nur am zugewiesenen Platz des Mitglieds des Bundesrates möglich.

Ich stelle fest: Herr Bundesrat Gudenus ist während der Abstimmung nicht auf seinem Platz gesessen, daher ist er als nicht anwesend in die Liste aufzunehmen. Ich bitte, das im Sitzungsprotokoll festzuhalten und die Abstimmungsergebnisse diesbezüglich zu berichtigen. (Zwischenruf bei den Freiheitlichen. – Bundesrat Kone#ny: Die Geschäftsordnung gilt auch für die FPÖ!)

Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, § 53 Abs. 5 der Geschäftsordnung durchzulesen. Er lautet – ich lese ihn Ihnen vor, damit Sie ihn nicht kommentieren müssen –:

"Ein Bundesrat, der bei einer Abstimmung (Wahl) im Sitzungssaal an seinem Platz nicht anwesend ist, darf nachträglich seine Stimme nicht abgeben. In berücksichtigungswürdigen Fällen hat der Präsident über Ersuchen vor der Abstimmung die Erlaubnis zu erteilen, daß Bundesräte, die zwar im Sitzungssaal, nicht aber an ihrem Platz anwesend sind, dennoch an der Abstimmung teilnehmen."

Ich kann mich nicht erinnern, daß mich irgend jemand gefragt hätte, ob er an der Abstimmung teilnehmen kann, obwohl er nicht auf seinem Platz sitzt. Es ist daher so vorzugehen, wie ich es gesagt habe.

Ich gebe nunmehr das Abstimmungsergebnis bekannt. Demnach entfallen auf den Entschließungsantrag der Bundesräte Mag. Gudenus und Kollegen 13 "Ja"-Stimmen und 37 "Nein"-Stimmen.

Der Entschließungsantrag des Bundesrates Mag. Gudenus und seiner Kollegen ist somit abgelehnt.

*****

Mit "Ja" stimmten die Bundesräte:

Dr. Böhm, Dr. Bösch;

Eisl;

Haunschmid;

Dr. Kaufmann;

Mühlwerth;

Ramsbacher, Richau, Dr. Riess-Passer;

Mag. Scherb;

Dr. Tremmel;

Waldhäusl, Weilharter.

Mit "Nein" stimmten die Bundesräte:

Bieringer;

Crepaz;

Drochter;


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