Bundesrat Stenographisches Protokoll 638. Sitzung / Seite 11

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Es wurde gesagt, daß die Stellungnahmen der Länder fehlen beziehungsweise daß die Länder keine Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt haben. Ich möchte dazu nur folgendes sagen: Es handelt sich um das Vorziehen des Inkrafttretens eines Gesetzes. Die Länder sind von den neuen Bestimmungen schon früher in Kenntnis gesetzt worden, allerdings mit 1. Jänner 2000 als Zeitpunkt des Inkrafttretens.

Tatsache ist auch – das wissen wir alle –, daß sich Notstandshilfe und Sozialhilfe in gewisser Weise wie kommunizierende Gefäße verhalten. Aus diesem Grund kann davon ausgegangen werden – das weiß man auch in den Bundesländern –, daß auf der einen Seite unter Umständen durch die Hereinnahme neuer Personen, die sonst um Sozialhilfe ansuchen würden, die Länder entlastet werden, während auf der anderen Seite die eine oder andere Belastung entstehen könnte, sodaß in Zukunft ein gerechter Ausgleich gewährleistet sein kann.

Ich möchte mich abschließend sehr herzlich für die gute Kooperation bedanken, und zwar im Namen der Sozialministerin, vor allem aber im Namen all jener Menschen, die eine gute und klare Gesetzesmaterie brauchen, um Rechtsklarheit zu haben. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.45

Präsident Ludwig Bieringer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Bitte, Herr Bundesrat Dr. Tremmel.

13.45

Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Herren Vorredner! Ich habe lange gewartet, um zu sehen, ob es zu einer Klarstellung kommt, aus der hervorgeht, warum wir die Novellierung brauchen, die der Verfassungsgerichtshof ganz eindeutig gefordert hat.

Im Kern dieser Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes stand die Prüfung der Frage, ob es sich bei der Notstandshilfe um eine Fürsorgeleistung oder eine Sozialversicherungsleistung handelt. Das sollte in diesem Gesetz beantwortet werden! Das war auch der Grund dafür, daß der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und der Verfassungsgerichtshof diese Behebung bewirkt haben. Sie haben gesagt: Wenn das eine Versicherungsleistung ist, dann haben die Versicherten Anspruch darauf, Notstandshilfe zu beziehen.

Herr Kollege Drochter! Sie haben gemeint, die Ausführungen seien sehr dünn. Aber Sie haben diese Frage ebensowenig beantwortet wie Kollege Schaufler. Darin liegt bereits der nächste Kern für verfassungsmäßige Unsicherheit. – Ich halte das hier nur fest.

Ich war der Meinung, die Frau Bundesministerin würde dies in ihrem Redebeitrag klären, aber leider ist es nicht geklärt worden. Meine Damen und Herren! Wir können dieser Materie, weil sie unklar ist, nicht unsere Zustimmung geben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.47

Präsident Ludwig Bieringer: Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite