Bundesrat Stenographisches Protokoll 639. Sitzung / Seite 60

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Herrn Landeshauptmannes durchgeht und auch beispielgebend für viele andere Bundesländer sein möge.

Der Föderalismus als ein Schritt zu mehr Bürgernähe. – Es ist wichtig, daß Bundespolitik, Landespolitik und Kommunalpolitik gut aufeinander abgestimmt sind, daß es einen lebendigen Meinungs-, Erfahrungs- und Ideenaustausch gibt, daß ein partnerschaftliches Miteinander erreicht wird. Die ganzheitliche Verantwortung muß gerade in einer Zeit der großen Veränderungen und Herausforderungen in besonderem Maße gelten. Das Gleichgewicht zwischen der Aufteilung der Ausgaben und der Aufgaben und dem Finanzausgleichsgesetz muß stimmen.

Wenn Kompetenzen dezentralisiert werden, bringt das für das Land mehr Bürgernähe. Es ist die Möglichkeit gegeben, auf die Anforderungen der Regionen, der Bürger in allen Belangen schneller und praktikabler reagieren zu können.

Demokratie kann aber nur gedeihen, wenn sie auch vom Bürger aktiv und interessiert mitgestaltet wird. Damit jedoch Bürgerinnen und Bürger mitgestalten können, müssen sie die Möglichkeit haben, den Mechanismus der demokratischen Willensbildung zu durchschauen, und jeder muß in seinem Bereich die Regeln und Gesetzesvollziehungen nachvollziehen können.

Die Diskussion über den Konsultationsmechanismus und den Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften geht in die Zielgerade. Eine alte Weisheit – ich darf diese noch einmal strapazieren – wird wahr: Wer anschafft zahlt, wer zahlt schafft an.

Die Zusammenarbeit zwischen Bund, Land und Gemeinden wird enger. Partnerschaft ist heute des öfteren angesprochen worden. Es soll nicht mehr möglich sein, daß Gesetze ohne vorherige Absprachen beschlossen und Land und Gemeinden finanziell belastet werden.

Mit dem Konsultationsmechanismus für mich untrennbar verbunden ist Föderalismus, ist Bundesstaats- und Bundesratsreform. Ich ersuche dich, Herr Landeshauptmann, dich, als Vorsitzenden der Landeshauptleutekonferenz, daß du dich gemeinsam mit deiner Kollegin und deinen Kollegen auch weiterhin für die noch notwendigen Schritte für die Bundesstaats- und Bundesratsreform einsetzt und daran arbeitest, denn ich habe Sorge, daß jetzt, wenn der Punkt des Konsultationsmechanismus erreicht ist und es, wie du angeschnitten hast, die kleine Bundesstaatsreform geben soll, eventuell notwendige weitere Reformschritte hintangestellt werden könnten. Um diesen Einsatz bitte ich dich, deine Kollegin und deine Kollegen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

13.07

Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Landeshauptmann Dr. Franz Schausberger. Ich erteile es ihm.

13.07

Landeshauptmann von Salzburg Dr. Franz Schausberger: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Ich bitte, noch ein paar Worte sprechen, noch ein paar Dinge anschneiden zu dürfen, bevor ich mich auf Anregung des Herrn Bundesrates Eisl wieder nach Salzburg begebe. (Heiterkeit.) Er weiß, daß ich dort gut aufgehoben bin und daß Salzburg bei mir gut aufgehoben ist. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Eisl: Das wird sich ändern!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir, auf ein paar Dinge noch ganz kurz einzugehen. Es wurde immer wieder die Rolle der Parlamente, des Nationalrates, des Bundesrates und der Landtage, im Zusammenhang mit dem Konsultationsmechanismus angesprochen. Ich glaube, wir haben eine Lösung gefunden, die den Aktionsradius der Parlamente in keiner Weise einschränkt. Es ist nur so, daß, wenn die Parlamente eine Initiative beschließen, die mit Geldausgeben verbunden ist – und es gibt sehr wenige Initiativen, die damit nicht in Verbindung zu bringen sind –, dann muß, wenn es keine Einigung mit der anderen Gebietskörperschaft gibt, eben jene Gebietskörperschaft, die diesem Parlament entspricht, auch die Kosten tragen. Ich glaube, daß das eine faire Regelung ist, denn sonst könnte man ja mit jeder parlamentarischen Initiative den Konsultationsmechanismus aus den Angeln heben. – Das ist das erste.


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