Bundesrat Stenographisches Protokoll 639. Sitzung / Seite 115

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Insgesamt gesehen ist es wichtig und richtig, daß sich der IWF in Krisenländern engagiert und dort sozusagen "Feuerwehr" spielt. Letztlich kommt dieser Einsatz wieder der öffentlichen Wirtschaft zugute.

Meine Damen und Herren! Die sozialdemokratische Fraktion wird daher den vorliegenden Gesetzen ihre Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)

17.19

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Engelbert Weilharter. Ich erteile ihm das Wort.

17.20

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Über die Tagesordnungspunkte 8, 9, 10 und 11 wird eine gemeinsame Debatte durchgeführt. Ich erlaube mir, meinen Beitrag auf die zwei Tagesordnungspunkte 8 und 9 zu beschränken.

Ein Gedanke zum Tagesordnungspunkt 8, dem Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz geändert wird: Darin geht es um die Rückvergütung der sogenannten unechten Vorsteuer, welche in Form einer Beihilfe refundiert wird. Natürlich kann es bei gleichen medizinischen Leistungen zu unterschiedlichen Kosten und, da man die Berechnungen seitens der Träger mit unterschiedlichen Methoden vornimmt, zu unterschiedlichen Tarifen und letztlich zu unterschiedlichen Verrechnungen und Gebühren kommen. Die Leistungsträger selbst verwenden unterschiedliche Parameter für die Leistungsberechnungen, somit müssen die Gebühren, die Kosten, die zur Verrechnung anstehen, unterschiedlich sein.

Meine Damen und Herren! Unabhängig davon wäre es nach dem Steuerrecht nicht möglich, eine unechte Steuer, anders als in Form einer Beihilfe zu refundieren. Wie schon gesagt, ist aufgrund der verschiedenen Berechnungsmethoden eine generalisierende Refundierung nicht vorzusehen und die Beihilfenform zu wählen.

Weil ich gerade die unterschiedlichen Kosten anspreche: Wir wissen, daß bei gleichen medizinischen Leistungen Kostenunterschiede zwischen unterschiedlichen Trägern in einer Größenordnung bis zu 500 Prozent zutage treten. Aber man soll bei dieser Diskussion nicht unerwähnt lassen, daß unterschiedliche Kosten und Tarife auch davon abhängig sind, wer der Träger ist: ob es private Krankenanstaltenträger sind oder ob es sich um Krankenhäuser handelt, die sich im Eigentum der öffentlichen Hand befinden.

Aber wie heißt es so schön in der berühmten Fernsehwerbung: Dies ist eine andere Geschichte, und das sollte ein anderes Mal – wenn das zuständige Regierungsmitglied hier ist – behandelt und debattiert werden.

Wir werden dem Tagesordnungspunkt 8, der Refundierung in Beihilfenform, unsere Zustimmung geben.

Meine Damen und Herren! Nun zum Tagesordnungspunkt 9, dem Bundesgesetz über die Übertragung des Dorotheums in das Eigentum der ÖIAG. Hier ist die Vorgangsweise der Koalitionsparteien symptomatisch und bezeichnend dafür, wie sie mit öffentlichem Gut und letztlich mit Steuergeld umgehen. Sie wollen das Dorotheum unter dem Titel "Privatisierung" der ÖIAG übertragen. Das klingt gut und hört sich gut an. So weit, so gut, könnte man sagen, meine Damen und Herren! Aber wenn eine Übertragung von öffentlichem Gut von der einen öffentlichen Hand in eine andere – wenn auch in einen anderen Bereich der öffentlichen Hand – erfolgt, so ist es unverständlich und für meine Begriffe sogar grob fahrlässig, wenn dies ohne Bewertung vor sich geht.

Meine Damen und Herren! Diese Vorgangsweise ist jedem Bürger, jedem Steuerzahler gegenüber ein Hohn, da jeder Bürger, der etwas von der öffentlichen Hand erwerben will, der ein öffentliches Gut erwerben will, ein Lied darüber singen kann, wie und was alles bewertet wird und welche Bewertungsmethoden dabei angewendet werden.


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