Bundesrat Stenographisches Protokoll 641. Sitzung / Seite 110

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nun einmal meine feste Überzeugung, meine Damen und Herren, daß ausschließlich eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung des Tierschutzes zum angestrebten Ziel führen wird. Wer diese Ansicht nicht vertritt, wird dafür Gründe haben, seien es handfeste wirtschaftliche Gründe – zum Beispiel solche von Landwirten oder Wirtschaftstreibenden, die sich mit Tieren beschäftigen – oder seien es Gründe, die im Bereich der Machtpolitik verschiedener Landespolitiker liegen mögen.

Der derzeitige Standard des Tierschutzes in Österreich ist ungenügend. Nicht umsonst haben – wie schon mehrfach angeführt – Hunderttausende Österreicher seinerzeit das Tierschutz-Volksbegehren unterschrieben. Sehr viele Bürger unseres Landes anerkennen die ethische Verpflichtung des Menschen, alle Tiere zu achten und vor allem für das Wohlbefinden jener Tiere, die der menschlichen Obhut anvertraut sind, Sorge zu tragen.

Das Europäische Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren verbietet mehrere derzeit noch existierende Widrigkeiten, wie etwa chirurgische Eingriffe, die einzig und allein zur Veränderung des Äußeren von Tieren dienen. Ich möchte ganz kurz anführen, was damit gemeint ist: Das ist zum Beispiel das Kupieren von Ohren und Schwänzen, das Durchtrennen der Stimmbänder oder das Entfernen von Krallen und Zähnen, soweit diese Maßnahmen nicht aus medizinischen Gründen angezeigt sind.

Meine Damen und Herren! Es ist traurig genug, daß wir im Jahre 1998 solche Regelungen in einem Land, das sich durchaus der zivilisierten Welt zugehörig fühlen kann, beschließen müssen. Gesetzliche Regelungen müssen geschaffen werden, weil offensichtlich das moralische Wertempfinden in diesem Bereich absolut unterentwickelt ist.

Ich stehe in ständigem und engem Kontakt mit dem Tierschutzverein in meinem Bezirk. Dadurch bin ich durchaus vertraut mit den Problemen, gegen die diese freiwillig tätigen Menschen oft täglich anzukämpfen haben. Ich nehme an, daß ich nicht weiter ausführen muß, mit welchem – ich formuliere es vornehm – tierschutzwidrigen Verhalten die Mitarbeiter dieser Organisationen zu kämpfen haben, wobei sich der Bogen der tierquälerischen Aktivitäten von privaten Personen, die oft dringend einer psychologischen Betreuung bedürften, bis hin zu Landwirten spannt, die mit ihren Nutztieren, also der Grundlage ihres Einkommens, in einer Art und Weise umgehen, die zutiefst verwerflich und verachtenswert ist.

Kollege Leichtfried hat es bereits gesagt: Meine Fraktion wird dieser Vorlage ihre Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

16.15

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Da der vorliegende Beschluß Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereichs der Länder regelt, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem vorliegenden Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, dem gegenständlichen Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist somit angenommen.


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