Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 24

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Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Es ist dies nicht der Fall. Wir werden daher in diesem Sinne vorgehen.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein.

Ich möchte Ihnen mitteilen, daß wir übereingekommen sind, bis zu Punkt 19 zu verhandeln, dann die Sitzung zu unterbrechen und morgen die Beratungen ab Tagesordnungspunkt 20 fortzusetzen.

Es ist anzunehmen, daß wir bis zirka 23 Uhr bis zu Punkt 19 kommen werden. Aber ab Punkt 20 geht es dann morgen um 9 Uhr weiter.

1. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 18. Juni 1998 betreffend einen Vertrag von Amsterdam zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte und Schlußakte (1211 und 1253/NR sowie 5690/BR der Beilagen)

2. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 18. Juni 1998 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (791/A und 1255/NR sowie 5691/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen jetzt zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Vertrag von Amsterdam zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte und Schlußakte und

ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 1 und 2 hat Herr Bundesrat Mag. Wilfing übernommen. Ich darf ihn um die Berichte bitten.

Berichterstatter Mag. Karl Wilfing: Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren! Der Bericht zu Punkt 1 der Tagesordnung des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus betreffend einen Vertrag von Amsterdam liegt Ihnen schriftlich vor. Ich komme daher zur Verlesung des Ausschußantrages.

Der Ausschuß für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, der Bundesrat wolle dem gegenständlichen Beschluß des Nationalrates im Sinne des Artikels I des Bundesverfassungsgesetzes über den Abschluß des Vertrages von Amsterdam, BGBI. I Nr. 76/98, die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Zu Punkt 2, zum Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluß des Nationalrates vom 18. Juni 1998 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird. Auch dieser Bericht liegt Ihnen schriftlich vor. Ich beschränke mich daher auf die Verlesung des Ausschußantrages.

Der Ausschuß für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, der Bundesrat wolle dem Beschluß des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.


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