Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 130

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Präsident Alfred Gerstl: Die Berichterstattung über Punkt 21 hat Herr Bundesrat Wolfgang Hager übernommen. Ich bitte um die Berichterstattung.

Berichterstatter Wolfgang Hager: Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den Beschluß des Nationalrates vom 17. Juni 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert wird.

Der Bericht liegt ebenfalls schriftlich vor.

Der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1. den in Ziffer 1 § 10 Abs. 2 Z 1, in Ziffer 2 § 17a Abs. 3 sowie in Ziffer 50 § 100 Abs. 8 enthaltenen Verfassungsbestimmungen im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

2. gegen den Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Alfred Gerstl: Danke. Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Engelbert Weilharter. Ich erteile ihm dieses.

9.05

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Es ist nicht nur symptomatisch, daß beide Materien gemeinsam beraten werden, sondern es ist, wie ich meine, auch inhaltlich und ideologisch völlig klar, daß beide Materien gemeinsam abgehandelt werden. In Wahrheit sind das Wirtschaftskammergesetz einerseits und das Arbeiterkammergesetz andererseits vorweg einmal nichts anderes als der Preis der Koalitionäre, um sich in ihren Bereichen – die ÖVP im Bereich der Wirtschaft und die SPÖ im Bereich der Arbeitnehmer – die Rechtsgrundlagen für ihre Kammern zu sichern.

Meine Damen und Herren! Die vorliegende Änderung des Arbeiterkammergesetzes ist also nichts anderes als das Gegenstück und der Preis der ÖVP für das Wirtschaftskammergesetz, das nun mit zur Beratung und zur Diskussion steht.

Das ist deshalb, meine Damen und Herren, nicht unbedingt ein Ruhmesblatt der Standesvertretungen, sondern viel eher ein politischer Deal. Interessant, meine Damen und Herren, ist in diesem Zusammenhang für mich die Position des ÖAAB, der FCG, denn diese haben sich nach meinem Dafürhalten in diesen Bereichen mehr als abgemeldet. Allein die Tatsache, daß noch vor kurzer Zeit die Lohnverhandlungen für die Beamten vom Landwirtschaftsminister abgehandelt wurden, ist ein weiteres Indiz dafür.

Tatsache ist, daß in den noch SPÖ-dominierten Betrieben – ich sage bewußt: noch SPÖ-dominierten Betrieben – die Wahlzeit aufgrund dieses Gesetzes in Hinkunft ausgedehnt werden kann. Oder, anders formuliert: Es wird in den SPÖ-dominierten Betrieben so lange gewählt werden, bis es den Parteifunktionären gelingt, alle ihre Parteigänger zur Urne zu treiben und zur Urne zu bringen. – Dies, meine Damen und Herren, erregt – nach meiner Ansicht verwunderlicherweise – beim ÖAAB, bei der Fraktion Christlicher Gewerkschafter keinen Widerspruch. Das ist ein weiterer Beweis dafür, daß der ÖAAB als Arbeitnehmervertreter bereits aufgegeben hat.

Wie gesagt, die ersten Auflösungstendenzen waren bei den Lohnverhandlungen für die Beamten erkennbar.

Meine Damen und Herren! Es könnte aber auch eine andere Ursache geben. Vielleicht ist der ÖAAB dazu verpflichtet worden, zu diesem Gesetz zu schweigen – zu schweigen deshalb, weil der Wirtschaftsbund auf der anderen Seite sonst sein sogenanntes Existenzsicherungsgesetz,


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