Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 199

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Der Antrag, dem vorliegenden Beschluß im Sinne des Artikels 50 Abs. 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist somit angenommen.

Weiters bitte ich jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den Beschluß des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz den gegenständlichen Staatsvertrag durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, gegen den Beschluß des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes den gegenständlichen Staatsvertrag durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Eingelangt ist der Selbständige Antrag der Bundesräte Rieser, Schaufler, Vindl, Ing. Grasberger und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz, BGBl. Nr. 120/97, geändert wird.

Da dieser Antrag von einem Drittel der Mitglieder des Bundesrates unterstützt wird, wird er gemäß Artikel 41 Abs. 1 B-VG unmittelbar dem Nationalrat unterbreitet.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

Ich gebe noch bekannt, daß seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt 18 Anfragen, 1399/J bis 1416/J, eingebracht wurden.

Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin ist Mittwoch, der 22. Juli 1998, 9 Uhr in Aussicht genommen. Der 23. Juli wird aber ebenfalls als Sitzungstag in Anspruch genommen werden, da eine sehr umfangreiche Tagesordnung zu erwarten ist.

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen jene Vorlagen in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit sie dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.

Die Ausschußvorberatungen sind für Dienstag, den 21. Juli 1998, ab 13 Uhr, vorgesehen.

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluß der Sitzung: 14.18 Uhr

 


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