Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 115

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Die Frau Bundesministerin hat sich zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.

16.15

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr gerne, Herr Bundesrat! Ich darf festhalten, wie sich die Rechtslage auch durch Ihre Beschlußfassung darstellt:

In der ASVG-Novelle ist formuliert, daß bis zum 31. Dezember dieses Jahres ein Gesamtvertrag zwischen der Ärztekammer und dem Hauptverband über zwei Themenbereiche abzuschließen ist, erstens über den Richtpreis und zweitens über jene Leistungen, die in den Ambulatorien in diesem Zusammenhang zu leisten sind und geleistet werden können. Das heißt, es ist eine dezidierte Forderung des Gesetzgebers gegenüber den Vertragspartnern, diesen Vertrag abzuschließen.

Darüber hinaus wurde, um eine absolute Sicherstellung für die Versicherten zu haben, folgende Vorgangsweise im Hohen Haus gewählt: Sollte dieser Vertrag bis zum 31. Dezember nicht vorliegen, dann gilt jener Initiativantrag, der bereits jetzt im Parlament eingebracht ist und der zum Inhalt hat, daß, wenn bis zum 30. November dieser Gesamtvertrag nicht abgeschlossen ist, die Zahnambulatorien mit 1. 1. 1999 den Zahnersatz in den Ambulatorien für ihre Versicherten leisten können, und zwar auf Basis einer Rechtsbestimmung im ASVG, des entsprechenden Paragraphen, der hier angesprochen wird. Es ist zwischen den Klubs und auch in Abstimmung mit der Bundesregierung politisch vereinbart, daß eine derartige Gesetzesbestimmung, falls erforderlich, am 16. Dezember im Hohen Haus beschlossen werden wird.

Ich glaube, mit dieser Vorgangsweise sind zwei Fakten sichergestellt: Zum einen haben die Vertragspartner die Rahmenbedingungen, aufgrund derer sie wissen, daß sie zu diesem Termin einen Vertrag abgeschlossen haben müssen, denn wenn sie diesen nicht abgeschlossen haben, dann ist mit 1. 1. 1999 für die Versicherten sichergestellt, daß die Leistungen in den Ambulatorien angeboten werden können.

16.17

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Frau Bundesministerin.

Wird noch von jemandem das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung, die über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates getrennt erfolgt.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 17. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert
wird – 55. Novelle zum ASVG.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 17. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.


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