Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 171

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bestimmung über die Minderheiten zugestimmt, unter dem damaligen Wissen, daß es für die gewachsenen Minderheiten in Österreich gilt. Der Leiter des Österreichischen Volksgruppenzentrums, Marjan Pipp, versucht aber in Zusammenarbeit mit dem Bundeskanzleramt, diese Staatszielbestimmung auf alle auch in Zukunft hier lebenden Minderheiten auszudehnen. Ich meine, bei diesen Verhandlungen muß sehr genau darauf geachtet werden, daß Personen, die jetzt in unser Land ziehen, nach drei, vier Generationen nicht den Anspruch stellen können, Förderungen im Rahmen der Minderheiten zu bekommen.

Geschätzte Damen und Herren! Anpassungen an den in Österreich allgemein herrschenden Standard sollen durchgeführt werden; Sonderregelungen und Sonderfinanzierungen sollen jedoch nur in einzeln zu verhandelnden Fällen gelten.

Ich würde mir abschließend wünschen, daß wir im Rahmen der Volksgruppenproblematik nicht von "Minderheit" sprechen, sondern zum Begriff "anders sprechende Volksgruppe" kommen könnten, da der Terminus "Minderheit" immer eines bewirkt, nämlich das "Flair" des Unterdrückten, des Armen, des von der Mehrheit schlechter gestellten Menschen. Ich glaube, wenn wir da ein wenig unseren Sprachgebrauch ändern, dann können wir auch sehr vieles für dieses Land verändern.

Ich bin der Ansicht – und ich schließe mich hier Kollegen Harring gerne an –, es ist festzustellen, daß derzeit alle Punkte erfüllt sind und daß wir auf unsere Volksgruppenpolitik stolz sein können. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

10.36

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung, die über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates getrennt erfolgt.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über ein Bundesgesetz, mit dem das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 9. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

31. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 9. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz über die Rechtsstellung, Errichtung, Organisation und Erhaltung der Bundesmuseen (Bundesmuseen-Gesetz) (1202 und 1338/NR sowie 5754/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 31. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz über die Rechtsstellung, Errichtung, Organisation und Erhaltung der Bundesmuseen.


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