Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 172

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Schaufler übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht.

Berichterstatter Engelbert Schaufler: Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über den Beschluß des Nationalrates vom 9. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz über die Rechtsstellung, Errichtung, Organisation und Erhaltung der Bundesmuseen – Bundesmuseen-Gesetz.

Dem allgemeinen Trend zur Verselbständigung und Dezentralisierung sowie der staats- und wirtschaftspolitischen Zielvorgabe, nämlich der Beschränkung der staatlichen Einflußnahme auf die gesetzlichen Pflichten der Bundesmuseen und der Effizienzsteigerung bei zumindest gleichbleibenden Kosten für den Bund, soll dieser Beschluß des Nationalrates Rechnung tragen.

Unter möglichster Wahrung ihrer historisch gewachsenen und international bekannten Identität steht die Organisationsreform der Bundesmuseen unter folgenden Prämissen:

1. gestaltbare Budgetbelastungen für den Bund,

2. mehr Beweglichkeit der Bundesmuseen bei Personal und Budget, damit höhere Zielsicherheit im Ressourceneinsatz,

3. Anreiz für Museen zur Eigeninitiative,

4. keine Verschlechterung für das Personal und die kleineren – in Klammer: besucherschwachen – Museen,

5. weitestgehende Zustimmung der Betroffenen – Identifikationskriterium,

6. Verwaltungsvereinfachung, Abbau von Mehrfachzuständigkeiten.

Der Ausschuß für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Mag. Gudenus. – Bitte.

10.40

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Wir behandeln also, wie wir hören, die Regierungsvorlage für ein Bundesgesetz, welches die Rechtsstellung, Errichtung, Organisation und den Erhalt der Bundesmuseen neu ordnen soll.

So wie schon gestern bei der Neuorganisation der Bundestheater kann ich auch heute feststellen, daß die Grundtendenz in dem gestern beschlossenen Gesetz und in dem heute von Ihnen zu beschließenden Gesetz ähnlich ist. Grundsätzlich, so meinen wir, sind diese geplanten Reformmaßnahmen durchaus diskussionswürdig.

Die Grundausstattung in Höhe von 920 Millionen Schilling per anno – das ist etwa die Hälfte dessen, was im Bundestheaterorganisationsgesetz beinhaltet ist – scheint durchaus würdig und bemerkenswert zu sein. Aber was ist die Absicht, wenn Effizienzsteigerung vorgesehen wird? Was ist Effizienzsteigerung bei den Bundesmuseen, sehr geehrte Frau Ministerin? Was ist Effizienzsteigerung überhaupt im Rahmen der Bundesverwaltung? Wird diese durch Deregulierung und Autonomisierung im Rahmen der Bundesmuseen auch wirklich erreicht? – Bei Betrieben, die einen Personalaufwand von 402 Millionen Schilling und einen Sachaufwand von 370 Millionen Schilling im Jahr vorsehen, fällt mir nur auf, daß eigentlich ein Widerspruch vorhanden ist. Sollte nicht der Sachaufwand für Museen höher sein als der Personalaufwand?


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite