Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 184

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auch ohne diese strengen Maßnahmen gesichert. Man würde unseren Bauern entgegenkommen, wenn man eine leichtere Vermarktung ermöglichen würde. Weil dies nicht so ist, werden wir dieser Novelle nicht zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.32

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Freiberger. – Bitte.

11.32

Bundesrat Horst Freiberger (SPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Weingenießer leben gesünder. Die Volksmedizin hat es eigentlich schon immer gewußt: Ein bis zwei Glaserl Wein zum Essen oder vor dem Schlafengehen sind gesund. (Bundesräte von der ÖVP klopfen auf ihre Bänke.)

Seit einigen Jahren weiß auch die moderne Wissenschaft, warum das so ist. Es ist in Frankreich jahrelang eine diesbezügliche wissenschaftliche Untersuchung gelaufen, bei welcher sich herausgestellt hat, daß die Franzosen, obwohl sie täglich Wein konsumieren, eigentlich das Gute, die schönen Freuden genießen, wozu eben auch ein Glaserl Wein gehört, älter werden als beispielsweise die Amerikaner, die für ihre Fitneß sehr viel tun und beim Essen sehr bewußt handeln. Der Titel bezieht sich auf das "Genießen" und nicht auf das "übermäßige Konsumieren". Ich glaube, daß es aus diesem Grunde wichtig ist, daß wir beim Wein eine hohe Qualität und einen hohen Qualitätsstandard haben.

Meine Damen und Herren! Die vorliegende Novelle zum Weingesetz wurde auch deshalb notwendig, weil gravierende Übertretungen nach den Rechtsvorschriften der Europäischen Union nur noch verwaltungsbehördlich strafbar waren. Wenn wir uns daran erinnern, daß beim Weinskandal 1984 mit einem Schlag sämtliche Bemühungen und Anstrengungen unserer guten Winzer durch einige schwarze Schafe zunichte gemacht wurden, dann müssen wir sagen: Es ist die Regelung in dem vorliegenden Gesetz, die vorsieht, daß schwere Vergehen gegen das Weingesetz auch gerichtlich bestraft werden, nur zu begrüßen.

Wenn man bedenkt, wie schwierig es nach 1984 war, bei den Konsumenten wieder Vertrauen zum österreichischen Wein herzustellen, so kann man nur begrüßen, daß mit diesen Regelungen die Gefahr eines weiteren Weinskandals minimiert wird. Die Möglichkeit, bei gravierenden Verfehlungen strafrechtlich verurteilt zu werden, wirkt sicherlich als Abschreckung.

Meine Damen und Herren! Ein weiterer wichtiger Punkt der Weingesetznovelle ist die Regelung der Kontrolle beim Tankexport von Prädikatweinen. Auch diese Maßnahme wurde notwendig, um den hohen Qualitätsstandard des österreichischen Weines, den unsere Winzer in mühevoller und harter Arbeit aufgebaut haben, aufrechtzuerhalten. Diese neuen Regelungen sind daher keinesfalls als Schikanen zu betrachten, sondern sind vielmehr als Schutz für unsere Weinbauern, aber auch als Qualitätsgarantie für die Konsumenten zu sehen.

Hohes Haus! Österreichischer Wein ist ein Kulturgut. Es ist eine hohe und großartige Aufgabe, dem Rebstock jene Frucht zu entlocken, aus der der Wein gekeltert wird – ein faszinierendes, jährlich wiederkehrendes Spiel der Natur, das unsere Weinbauern großartig beherrschen. Weg von der Masse, hin zur Qualität, das ist die Devise! Dieser Weg wird erfolgreich umgesetzt.

Wenn man sich die Entwicklung im steirischen Thermenland anschaut, so stellt man fest, daß sich unsere Buschenschank-Kultur größter Beliebtheit bei unseren Gästen erfreut. Direkt beim Weinbauern die Qualitätsprodukte zu genießen, das bedeutet Lebensqualität.

Die Kreativität unserer Weinbauern ist schier unerschöpflich. Unter dem Namen "Vision" wurde beispielsweise der Sekt der Oststeirer hergestellt: eine hervorragende Qualität, nach strengen Normen produziert, und spezielle steirische Rebsorten werden verwendet. Damit können keine Massen auf den Markt geworfen werden, vielmehr werden individuelle Spezialitäten und Raritäten angeboten.


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