Bundesrat Stenographisches Protokoll 645. Sitzung / Seite 35

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daß wir bei den entsprechenden Budgetverhandlungen sicherlich versuchen sollten, einen Ausgleich zu finden. Das ist aber Sache des Herrn Finanzministers und des Herrn Landesverteidigungsministers.

Meine Aufgabe ist es, darauf zu achten, daß die Budgetmittel für das Innenministerium in ausreichendem Maß zur Verfügung stehen. Darin war das Innenministerium in den letzten Jahren sehr erfolgreich. Ich darf daran erinnern, daß wir 1996 noch 20 Milliarden Schilling Budget hatten und 1999 wahrscheinlich über 23 Milliarden Schilling zur Verfügung haben werden. (Bundesrat Dr. Tremmel: Mehr als das Bundesheer!) Richtig! Mehr als das Bundesheer.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.

Damit ist die Fragestunde beendet.

Ankündigung einer dringlichen Anfrage

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich gebe bekannt, daß mir ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Dr. Riess-Passer und Kollegen vorliegt. Diese dringliche Anfrage betrifft 50 Millionen Schilling für "die Fortsetzung eines Mittagessens" und ist an den Herrn Bundeskanzler gerichtet.

Im Sinne des § 61 Abs. 4 der Geschäftsordnung verlege ich die Behandlung dieser Anfrage an den Schluß der Sitzung, aber nicht über 16 Uhr hinaus.

Einlauf und Zuweisungen

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Eingelangt sind zwei Anfragebeantwortungen, die den Anfragestellern übermittelt wurden.

Diese Anfragebeantwortungen wurden vervielfältigt und auch an alle übrigen Mitglieder des Bundesrates verteilt.

Weiters wurden die in der letzten Fragestunde aufgrund des Zeitablaufes nicht mehr aufgerufenen mündlichen Anfragen vom Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie schriftlich beantwortet und an alle Mitglieder des Bundesrates verteilt.

Weiters eingelangt ist ein Beschluß des Nationalrates vom 8. Oktober 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates geändert wird.

Dieser Beschluß unterliegt im Sinne des Artikels 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates.

Eine weitere geschäftsordnungsmäßige Behandlung des vorliegenden Beschlusses durch den Bundesrat ist daher nicht vorgesehen.

Eingelangt sind ferner jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

Der Herr Präsident hat diese Beschlüsse sowie den 21. Bericht der Volksanwaltschaft 1997 den in Betracht kommenden Ausschüssen zur Vorberatung zugewiesen. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschußberichte erstattet.

All diese Vorlagen befinden sich auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung.


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