Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 65

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

11.58

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner: Frau Präsidentin! Hoher Bundesrat! Da ich gefragt worden bin, möchte ich sagen, ich werde es tun, wenn der Bundesrat das wünscht. Ich habe überhaupt keinen Grund, irgend etwas vor dem Bundesrat zu verbergen, und ich sage hier immer dasselbe wie im Nationalrat. Da ich also gerade dabei bin, teile ich Ihnen auch mit, daß ich dieser Tage die Bergbausektion meines Hauses auflöse und als Gruppe in die Sektion III eingliedern werde, und daß alle behördlichen Vorkehrungen für die von mir erwartete Erledigung der Fälle auch getroffen werden. – Danke.

11.59

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Dr. Tremmel wünscht noch das Wort. – Bitte.

11.59

Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Noch bei keiner Vorlage hat es so viele materielle Einwände gegeben wie bei dieser – zumindest ist mir keine in Erinnerung! Die Koalitionsredner haben mehr schlecht als recht die Kurve gekratzt und ihre Zustimmung formuliert. Ich erwähne nur demonstrativ: Parteiengehör, Verletzung der Länderinteressen, verfassungsrechtliche Bedenken, Ausgliederung des Arbeitsschutzes und vieles andere mehr.

Ich möchte noch einmal festhalten, daß dieser Entwurf gegenüber dem seinerzeitigen, also jenem vor dem Juli 1997, aufgrund der tragischen Vorgänge in Lassing völlig andere Punktationen hat, die in völlig andere Richtungen geführt haben. Es wurde heute immer von Resolutionen und von Einwänden, die die Bürger eingebracht haben, gesprochen. Diese neue Regierungsvorlage, die mit 1. Jänner 1999 in Kraft treten soll, ist in keiner Weise zur Begutachtung gekommen!

Wenn Herr Kollege Weiss, glaube ich, und auch der Herr Minister gesagt haben, wir werden schon vorarbeiten, also Bescheide auf Vorrat erlassen, dann ist das meiner Ansicht nach eine neue Art der Verwaltungsentwicklung. Das ist für mich als Juristen eine wirklich neue Entwicklung. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Nicht entkräftet wurde das Argument, daß die Ausstattung der Landesverwaltung mit entsprechend qualifizierten Beamten einfach nicht gegeben ist, es fehlt nämlich auch die Übergangsregelung. Das Gesetz wird in Kraft treten. Die traditionelle Struktur der bisherigen Bergbehörden wird aufgelöst – ich führe das jetzt etwas exakter aus, als es vorher gesagt wurde: nicht die Bergbehörden werden aufgelöst, sondern die alte Struktur der bisherigen Bergbehörden wird aufgelöst –, neue bleiben. Einen Großteil der Kompetenzen übernehmen mit 1.1.1999 die Bezirksverwaltungsbehörden und in zweiter Instanz der Landeshauptmann.

Jetzt müßte diese Ausstattung bereits vorhanden sein. Abgesehen von den verfassungsrechtlichen Bedenken wurden in diesem Fall auch die Legistikrichtlinien – ich zitiere sie immer wieder, Kollege Weiss hat sie mir einmal gegeben – gravierend verletzt. Bei jedem ordentlichen Gesetz, das man heute beschließt, gibt es entsprechende Übergangsfristen. Man hört auch auf die Partner durchaus im Sinne unserer föderalistischen Struktur, was in diesem Fall unzureichend geschehen ist.

Meine Damen und Herren! Ich verweise nochmals auf die verfassungsmäßigen und verfassungspolitischen Bedenken und auf die mögliche Verletzung des Legalitätsprinzips, siehe Artikel 18. Der Wirtschaftsminister soll im Einvernehmen mit dem Umweltminister durch Verordnungen festlegen können, welche Vorhaben, welche Kategorien von Verfahren vereinfacht, ordentlich oder besonders qualifiziert zuzuordnen und genehmigungsfrei sind. Das muß man natürlich mit den einzelnen Bereichen absprechen.

Herr Minister! Auch Artikel 18 unserer Bundesverfassung ist zu beachten. Dieser wird hier in Frage gestellt. So kann es ja nicht sein! Es sagt das Föderalismusinstitut: Aus den angeführten


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