Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 91

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

8 330 S erst dann erhalten kann, wenn er sich vier Jahre lang schon selbständig erhalten hat. Das heißt, er muß vier Jahre warten und das tun, was Sie eigentlich von Haus aus nicht wollen, nämlich neben seinem Studium auch noch schauen, daß er durch Arbeit seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.

Gleichzeitig – und das zeigt auch, daß der Leistungsgedanke bei Ihnen offensichtlich nicht verankert ist – wurde bei den Leistungsstipendien der Budgetanteil ganz locker von 1,5 Prozent auf 1 Prozent gekürzt und vorgesehen, daß diese Fördermittel, die der besonders Leistungswillige und Begabte bekommt, erst nach Ende eines Studienabschnitts beziehungsweise nach Ende des Studiums ausbezahlt werden, obwohl in der Regierungsvorlage sehr wohl vorgesehen ist, daß ein Professor seine Meinung dazu abgeben kann, ob der Student in entsprechendem Maße aufgrund besonderer Leistung weiterstudieren wird können. Das, glaube ich, ist eher leistungsfeindlich. Aber das ist ja nichts Neues, das sind wir ja gewöhnt. Das ist aber leider kein Anreiz.

Schon gar nicht verstehe ich, warum ein ÖH-Vertreter, also jemand, der sich politisch an der Uni betätigt, bis zu vier Semester zusätzlich bekommen muß. Wenn ein Student während seiner Studienzeit für sich selbst entscheidet, daß er politisch tätig ist, dann ist das sein Privatvergnügen, dann muß man ihm nicht noch einen zusätzlichen Studienpolster geben – noch dazu, wenn man sich die ÖH-Wahlen anschaut und sieht, wie sie von den Studenten allgemein angenommen werden!

Das heißt, Herr Minister, das Gesetz bleibt auch diesbezüglich einmal mehr auf halbem Wege stehen, und daher würde ich meinen: Für uns ist dieses Gesetz bei der Prüfung durchgefallen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.55

Präsident Alfred Gerstl: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Dies ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 26. November 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 und das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 26. November 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Studentenheimgesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 26. November 1998 betreffend ein Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite