Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 101

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Ex-Jugoslawiens Nachfolgerechtsverträge zustande gekommen sind und daß die Außerstreitstellung von Kroatien und Moldawien gegeben ist.

Auch die Verlagerung des Schwerverkehrs von der Straße weg zu ökologisch vertretbaren Verkehrssträngen ist besonders wichtig.

Zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes darf auch ich darauf hinweisen, daß ich bereits von diesem Rednerpult aus Herrn Verkehrsminister Einem ersucht habe, ein Gesetz zu erlassen beziehungsweise eine Gesetzesvorlage einzubringen, mit der verhindert werden soll, daß wir aufgrund der hohen Zuwachsraten bei den Teilnehmerzahlen am Telekommunikationsmarkt – auch ein dritter Betreiber erhielt inzwischen eine Konzession – mit einem zusätzlichen Mastenwald rechnen müssen.

Ich danke Ihnen, Herr Bundesminister, für Ihr rasches Reagieren. Dies ist – obwohl ich sehr wohl weiß, daß Bauordnung, Landschafts- und Naturschutz Landessache sind – ein erster, aber doch bedeutender Schritt in Richtung der möglichen Eindämmung von Mastenwäldern. Zumindest ist nun eine Mitbenützung bereits vorhandener Masten durch mehrere Betreiber möglich. Dies sollte zumindest möglich sein, natürlich unter gewissen Voraussetzungen.

Was sich allerdings – und das ist auch interessant – derzeit zwischen den Betreibern einerseits und den Grundstücksbesitzern andererseits abspielt, ist mehr als bemerkenswert oder "bewundernswert" – denn auch so kann man es bezeichnen. Es werden Verträge abgeschlossen, die uns Bürgermeister oft in Bedrängnis bringen, weil dabei doch sehr hohe Summen im Spiel sind. Ich meine damit die Höhe der Abgeltung für die Inanspruchnahme von Grundstücken.

Ich denke, die Angst geht auch in andere Richtungen. Es geht ja nicht nur um die Masten – obwohl ich gerne bestätige, daß ich mich selbst oft ärgere, wenn ich keinen Empfang habe –, sondern die Angst spielt auch in Gesundheitsfragen hinein. Das betrifft zwar ein anderes Ministerium, aber ich finde, in diesem Bereich müßte etwas geschehen.

Ich unterstütze auch den Entschließungsantrag des Verkehrsausschusses im Nationalrat. Darin heißt es – ich zitiere –: Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr wird ersucht, an die Landeshauptleute mit dem Ersuchen heranzutreten, in landesgesetzlichen Regelungen insbesondere in den Landschaftsschutz- und Naturschutzgesetzen sowie den Bauvorschriften eine angemessene Parteistellung der Interessen der Nachbarn bei der Errichtung von Telekommunikationsanlagen vorzusehen. – Ende des Zitats.

Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Die SPÖ-Fraktion wird allen vier Punkten die Zustimmung erteilen und gegen die Gesetzesvorlagen keinen Einspruch erheben. (Beifall bei der SPÖ.)

14.40

Präsident Alfred Gerstl: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat DDr. Franz Werner Königshofer. Ich erteile dieses.

14.40

Bundesrat DDr. Franz Werner Königshofer (Freiheitliche, Tirol): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die hier vorliegenden Gesetzesbeschlüsse basieren auf eher mäßig aufregenden Regierungsvorlagen, die schon seit einiger Zeit im Parlament liegen. Es sind dies das Amateurfunkgesetz und das nun im Nationalrat auch beschlossene Funker-Zeugnisgesetz.

Beim Amateurfunk scheint es tatsächlich notwendig zu sein, entsprechende Spielregeln aufstellen zu müssen, wobei zu sagen ist, daß es in diesem Bereich auch verschiedene Interessengruppen gibt, die da ein ganz massives Lobbying betreiben. Für Nichtinsider des Amateurfunks ist es nur schwer erkennbar, wieviel Regelung und damit wieviel Bürokratie in diesem Bereich wirklich gebraucht werden.


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