Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 119

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den Betroffenen des Unglücks von Lassing im Zusammenhang mit dem vorliegenden Übereinkommen Lassing nicht zitiere, sondern nur ein paar grundsätzliche Bemerkungen dazu mache.

Meine Damen und Herren! Meine Fraktion wird dem vorliegenden Übereinkommen die Zustimmung geben, da wir die Intention dieses Übereinkommens als grundsätzlich notwendig erachten, und weil wir darin einen Schritt in die richtige Richtung, nämlich eine präventive Maßnahme, sehen. Die zweite Überlegung meiner Fraktion war, daß mit diesem Übereinkommen den Mitarbeitern, den Betroffenen im Bergbau die Möglichkeit eingeräumt wird, vor einer zuständigen Stelle, bei der zuständigen Inspektion, ohne persönliche und ohne berufliche Nachteile vorsprechen, sich letztlich an diese Inspektion wenden zu können. Daher geht dieses Übereinkommen meiner Meinung nach inhaltlich in Ordnung, es ist eine Notwendigkeit, der wir zustimmen werden.

Meine Damen und Herren! Ich verabsäume es aber nicht, anzumerken, daß, wie in den Erläuterungen zu lesen ist, die Zustimmung des Bundesrates nicht erforderlich ist.

Ich teile diesen Standpunkt nicht, denn, meine Damen und Herren, ich meine viel eher, daß ge-rade diese Thematik selbstverständlich auch in den Wirkungsbereich des Bundesrates fällt. Es wird von diesem Übereinkommen auch eine im Rahmen von landwirtschaftlichen Nebenbetrie-ben oder im Rahmen von gewerblicher Tätigkeit ausgeübte Aufsuchung, Gewinnung oder Aufbereitung von mineralischen Rohstoffen erfaßt.

Meine Damen und Herren! Frau Bundesministerin! Der Vorwurf, daß es von seiten der Bundesregierung ein erneuter Versuch ist, sich über die Länderinteressen, über die Interessen der Länderkammer, also des Bundesrates, hinwegzuturnen, gibt dem ganzen Übereinkommen einen bitteren Beigeschmack. Frau Bundesministerin! Sollte es nicht die Absicht gewesen sein, sich über die Länderkammer, also die Landesinteressen, hinwegzuturnen, dann erwarte ich mir bei solchen Übereinkommen und Vorlagen in Hinkunft mehr Sorgfalt und vor allem die Beachtung unserer Verfassung. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.01

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet hat sich die Frau Bundesministerin.

16.01

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich darf auf die Frage des Herrn Bundesrates Missethon antworten, der wissen wollte, warum es so lange gedauert hat und wie lange es gedauert hat, bis im Bundesrat die Ratifikation dieses Übereinkommens auf der Tagesordnung stand.

Ende Juni 1995 wurden auf der 82. Tagung der ILO-Konferenz das Übereinkommen Nr. 176 und die Empfehlung Nr. 183 angenommen. In weiterer Folge war es erforderlich, die innerstaatliche Rechtslage im Hinblick auf die Übernahme dieses Übereinkommens zu überprüfen, was einen doch erheblichen Zeitaufwand erforderte. Darüber hinaus mußte auch eine Abstimmung mit dem Außenministerium vorgenommen werden. Am 18. Juni 1997, also in angemessener Frist im Sinne internationaler Vorlagen, wurden diese Abkommen im Ministerrat mit der Bitte eingebracht, sie an das Hohe Haus zur Kenntnisnahme weiterzuleiten, und zwar deswegen zur Kenntnisnahme, weil es in diesen Abkommen einige wesentliche Punkte gibt beziehungsweise gegeben hat – Sie haben auf einen Bezug genommen –, die nicht 100prozentig mit unserer österreichischen Rechtslage identisch sind. Daher hat sich der Ministerrat damals im Juni entschieden, eine Kenntnisnahme vorzuschlagen, aber keine Ratifizierung des Abkommens.

Der Sozialausschuß, der dann im Oktober 1997 getagt hat, hat aber die Meinung vertreten, es möge eine Ratifikation vorbereitet werden, wofür die Bundesregierung Sorge tragen möge. Das hatte zur Folge, daß jene Punkte, bei denen es gewisse formale Unterschiede gegeben hat – ohne daß damit ein Qualitätsunterschied verbunden war – ausgeräumt und klargestellt wurden.


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