Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 173

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

29. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 4. Dezember 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 1997 geändert wird (1480 und 1536/NR sowie 5844/BR der Beilagen)

30. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 4. Dezember 1998 über eine Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden betreffend die Koordination der Haushaltsführung von Bund, Ländern und Gemeinden (Österreichischer Stabilitätspakt) (1517 und 1539/NR sowie 5845/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 29 und 30 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 1997 geändert wird, und

eine Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden betreffend die Koordination der Haushaltsführung von Bund, Ländern und Gemeinden.

Die Berichterstattung über die Punkte 29 und 30 hat Herr Bundesrat Grillenberger übernommen. Ich bitte um die Berichte.

Berichterstatter Johann Grillenberger: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Der Bericht des Finanzausschusses liegt Ihnen schriftlich vor. Ich bringe den Antrag:

Der Finanzausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Tremmel.


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