Bundesrat Stenographisches Protokoll 648. Sitzung / Seite 8

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1. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 16. Dezember 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Rundfunkgesetz und die Rundfunkgesetz-Novelle 1993 geändert werden (1520 und 1563/NR sowie 5853 und 5854/BR der Beilagen)

2. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 16. Dezember 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Regionalradiogesetz geändert wird (1521 und 1567/NR sowie 5855/BR der Beilagen)

Präsident Alfred Gerstl: Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein und gelangen zu den Punkten 1 bis 2, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem das Rundfunkgesetz und die Rundfunkgesetz-Novelle 1993 geändert werden, sowie

ein Bundesgesetz, mit dem das Regionalradiogesetz geändert wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 1 und 2 hat Herr Bundesrat Alfred Schöls übernommen. Ich bitte darum.

Berichterstatter Alfred Schöls: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Die schriftlichen Berichte des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus zu den beiden vom Präsidenten angesprochenen Vorlagen liegen auf. Ich verzichte daher auf die Verlesung der Berichte und stelle im Namen des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus folgende Anträge:

Zum Beschluß des Nationalrates vom 16. Dezember 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Rundfunkgesetz und die Rundfunkgesetz-Novelle 1993 geändert werden, stellt der Ausschuß für Verfassung und Föderalismus mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Zum Beschluß des Nationalrates vom 16. Dezember 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Regionalradiogesetz geändert wird, stellt der Ausschuß für Verfassung und Föderalismus mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Herr Präsident! Ich darf Sie bitten, die Debatte zu eröffnen und die Abstimmung durchzuführen.

Präsident Alfred Gerstl: Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Franz Werner Königshofer. – Bitte.

12.12

Bundesrat DDr. Franz Werner Königshofer (Freiheitliche, Tirol): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei den hier vorliegenden Gesetzesbeschlüssen handelt es sich um Anpassungen an die Richtlinie 9736 der EG vom 30. Juli 1997, die sogenannte Änderungsrichtlinie, welche wiederum die EWG-Fernsehrichtlinie modifiziert hat. Der Vollzug, sprich die Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht, muß bis 30.12.1998 abgeschlossen sein, und es hat daraufhin eine Vollzugsmeldung an die Europäische Kommission zu erfolgen.

Siehe da, heute, am 22. Dezember, werden diese Gesetze im Bundesrat behandelt. Also die Richtlinie wurde am 30. Juli 1997 gefaßt, und die Bundesregierung hat sich wiederum eineinhalb Jahre Zeit gelassen, diese Materie zu behandeln und im Parlament zur Abstimmung zu bringen.


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