Bundesrat Stenographisches Protokoll 648. Sitzung / Seite 24

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Es sind hier in den Wortmeldungen einige Äußerungen gefallen, und ich werde versuchen, eine Richtigstellung vorzunehmen. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)

Zunächst einmal wurde festgestellt oder behauptet, daß Nationalratsabgeordneter Schieder Mitglied der Kommission zur Wahrung des Rundfunkgesetzes ist. Das ist unrichtig und rechtlich auch nicht möglich, weil er Mitglied des Kuratoriums ist und diese Tätigkeiten inkompatibel sind. Daher möchte ich von dieser Stelle aus diese Richtigstellung vornehmen.

Hinsichtlich des Verbotes der Mehrfachvergabe, das hier ebenfalls angeklungen ist, möchte ich feststellen, daß gerade seitens der Opposition des öfteren die Feststellung in der Diskussion getroffen wurde, daß man, wenn man das Radio aufdrehe, an mehreren Frequenzstellen immer wieder zu ORF-Sendungen, und zwar desselben Senders, käme. Dieses Mehrfachverbot ist das Verbot eines Betreibers für mehrere Frequenzen. Das bedeutet: Dieses Verbot pflegt die Vielfalt, weil andere Frequenzen für einen anderen Betreiber vergeben werden müssen. Es ist nicht so, wie es hier angeprangert wurde. Ich glaube, das ist ein Mißverständnis. Es fördert die Vielfalt in diesem Bereich, wenn man nicht einem Medienbetreiber mehrere Frequenzen zur Verfügung stellt.

Diese Richtigstellungen schienen mir wichtig zu sein.

Ich glaube, auch hinsichtlich der Änderungen im Regionalradiogesetz kann man zufrieden sein, wenn man sie als erste Schritte ansieht. Ich darf hier nur erwähnen, daß es in kürzester Zeit gelungen ist, mehr als 50 private Veranstalter zu lizensieren. Das zeigt doch ein großes Interesse und eine ganz maßgebliche Liberalisierung dieses Bereiches.

Die Aufhebung des Werbeverbotes an Feiertagen beziehungsweise überhaupt das Aufheben von Werbeverboten im Privatrundfunk bietet auch die Chance, eine bessere Basis der wirtschaftlichen Bedingungen zu bilden.

Ich glaube, es sind richtige Schritte in die richtige Richtung gesetzt worden, und in der Diskussion um dieses Gesetz wurde von mehreren Vertretern aller Parteien die Bereitschaft signalisiert, hinsichtlich des terrestrischen Fernsehens noch eine Lösung bis Ostern zu erreichen, und ich glaube, daß wir auch da auf einem guten Weg sind.

Im wesentlichen kann man sagen: Es sind wichtige Schritte in die richtige Richtung, und wir sollten diesen Weg auch in Zukunft weiter beschreiten. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.31

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort. – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 16. Dezember 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Rundfunkgesetz und die Rundfunkgesetz-Novelle 1993 geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 16. Dezember 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Regionalradiogesetz geändert wird.


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