Bundesrat Stenographisches Protokoll 653. Sitzung / Seite 60

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lichst minimieren. Aus diesen Gründen erachte ich das vorliegende Gesetz als wichtigen Schritt zur weiteren Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz bringt uns einem einheitlichen Arbeitnehmerschutz näher und geht in Richtung einer Anpassung an das Niveau in der Europäischen Union. Dabei möchte ich die positive Vorreiterrolle der Europäischen Union hervorheben, die dem Arbeitnehmerschutz eine ganz besonders wichtige Rolle zuordnet.

Österreich übernimmt nun auch im öffentlichen Dienst dieses hohe Schutzniveau der EU. Dieser einheitliche Arbeitnehmerschutz in Europa ist eine wichtige, aber leider viel zu wenig beachtete Leistung der Europäischen Union.

Einheitlicher Arbeitnehmerschutz bedeutet für mich aber auch, daß bestehende Unterschiede zwischen den einzelnen Arbeitnehmergruppen tendenziell abzubauen sind. Mit dem bestehenden Gesetz gehen wir in diese Richtung, indem wir etwa auch im öffentlichen Dienst die Schutzbestimmungen deutlich verbessern, ebenso aber auch eine Neuorganisation im arbeitsmedizinischen Bereich vornehmen und Sicherheitsvertrauenspersonen für Dienststellen mit mehr als zehn Bediensteten einführen. Damit erfolgt eine Anpassung an die Bestimmungen für den privatwirtschaftlichen Bereich.

Logisch ist jedoch, daß es für gewisse Bereiche des öffentlichen Dienstes, wie etwa Polizei oder Bundesheer, aufgrund der spezifischen Anforderungen gewisse Ausnahmeregelungen geben muß.

Ganz besonders im Zusammenhang mit diesem Gesetz wird die Vollziehung von entscheidender Bedeutung sein, denn wir wissen doch ganz genau, daß die Durchsetzung gewisser Bestimmungen meist einen gewissen Spielraum zwischen rigoros und nachsichtig zuläßt.

Ich möchte hier der Hoffnung Ausdruck verleihen, daß die Schutzbestimmungen im öffentlichen Dienst genauso strikt eingehalten werden wie in der Privatwirtschaft, denn ein "Augen-Zudrücken" ginge nur zu Lasten der betroffenen Arbeitnehmer und unseres Gesundheitssystems. Die vorgesehene Evaluierungsphase von drei Jahren wird es ermöglichen, genau festzustellen, wo Aufholbedarf besteht.

Ich bin zufrieden und froh darüber, daß für diese Phase die notwendigen Mittel bereitgestellt wurden, sodaß die notwendige Ausbildungsarbeit und die Evaluierung in diesem Bereich durchgeführt werden können. Insgesamt glaube ich, daß wir mit diesem Gesetz einem verbesserten Arbeitnehmerschutz in allen Bereichen einen entscheidenden Schritt näher gekommen sind. Wir werden aus diesem Grund diesem Gesetz die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Dr. Tremmel: Sind Sie überzeugt, Herr Kollege?)

12.26

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Mag. John Gudenus das Wort. – Bitte.

12.26

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Kollegen und Kolleginnen! Die heute hier zu beschließenden beiden Gesetze, die die Auslandsverwendung österreichischer Soldaten betreffen – nur über diese möchte ich reden –, scheinen gerade in den letzten Tagen an besonderer Aktualität gewonnen zu haben.

Es scheint mir, als ob sich – scheinbar aus besonders humanitären Gründen – europaweit eine Infektion mit einem Virus eingestellt hätte, der geradezu explosionsartig um sich greift und einen gruppendynamischen Prozeß bewirkt, der bei manchen Teilnehmern – ich meine sogar, bei fast bei allen Teilnehmern – ein kollektives Irresein zur Folge hat. Es sind nämlich derzeit ausgerechnet jene, die vor 20 Jahren die Vereidigung von Soldaten verurteilt haben, die die Ausrüstung von Soldaten verurteilt haben, diejenigen, die besonders kriegswütig einen Prozeß herbeipredigen, von dem wir alle nicht wissen, wie er enden soll. Ein Krieg ist schnell begonnen –


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