Bundesrat Stenographisches Protokoll 653. Sitzung / Seite 148

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

tricksen. Darüber hinaus wird dann noch angegeben beziehungsweise die Behauptung aufgestellt, daß das Lizenzierungssystem keine Kosten verursacht!

Kollegen und Kolleginnen! Ein altes Sprichwort lautet: Was nichts kostet, ist nichts wert. – Ich zweifle daran, daß man mit einem kostenlosen Lizenzierungssystem das hohe Ziel oder die hohen Ziele erreicht, welche Kyoto, Rio, Toronto und x andere schöne Hauptstädte vorgeben. Ich glaube, wir müssen diese Ziele viel ernster nehmen, als daß wir sagen, da kostet die Verwaltung nichts. Das ist ein Fehlansatz! Die Verwaltung soll billig sein, sie soll effektiv sein, sie soll sparsam und zweckmäßig sein. Wenn sie aber nichts kostet, dann ist sie weder zweckmäßig noch billig. Vielleicht ist sie gesetzmäßig, aber damit alleine hat sie noch nichts erfüllt.

Zu diesen Zielen über das Montrealer Abkommen gibt es natürlich auch verschiedene technische Aussagen – jetzt leiste ich Abbitte beim Herrn Bundesminister –: Nicht nur Juristen haben verschiedene Meinungen, auch und gerade Naturwissenschafter haben über die verschiedensten Phänomene, so möchte ich sagen, oder zumindest Gegebenheiten unterschiedliche Meinungen. Dennoch gilt: Im Zweifel für den Erdball, im Zweifel für unsere Kinder, im Zweifel für diese Schöpfungsgeschichte!

In diesem Sinne müssen und wollen wir auch diesem Gesetz zustimmen. Hier sind uns keine Ziele zu hoch. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

19.12

Präsident Gottfried Jaud: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

Ich gebe noch bekannt, daß seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt sieben Anfragen – 1600/J bis 1606/J – eingebracht wurden.

Den Antrag 115/A betreffend Abhaltung einer Enquete habe ich dem Ausschuß für Verfassung und Föderalismus und den Antrag 116/A dem Geschäftsordnungsausschuß zugewiesen.

Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Weg erfolgen. Als Sitzungstermin ist Donnerstag, der 6. Mai 1999, 9 Uhr in Aussicht genommen.

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen jene Vorlagen in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit sie dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.

Die Ausschußvorberatungen sind für Dienstag, den 4. Mai 1999, ab 15 Uhr vorgesehen.

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluß der Sitzung: 19.14 Uhr


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite