Bundesrat Stenographisches Protokoll 655. Sitzung / Seite 97

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18. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 19. Mai 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird (1752 und 1798/NR sowie 5950/BR der Beilagen)

19. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 19. Mai 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige geändert wird (1753 und 1799/NR sowie 5951/BR der Beilagen)

20. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 19. Mai 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Abgeltung von Prüfungstätigkeiten im Bereich des Schulwesens mit Ausnahme des Hochschulwesens und über die Entschädigung der Mitglieder von Gutachterkommissionen gemäß § 15 des Schulunterrichtsgesetzes geändert wird (1754 und 1800/NR sowie 5952/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 17 bis 20 der Tagesordnung, über welche die Debatte ebenfalls unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984 geändert wird,

ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird,

ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige geändert wird, sowie

ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Abgeltung von Prüfungstätigkeiten im Bereich des Schulwesens mit Ausnahme des Hochschulwesens und über die Entschädigung der Mitglieder von Gutachterkommissionen gemäß § 15 des Schulunterrichtsgesetzes geändert wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 17 bis 20 hat Herr Bundesrat Keuschnigg übernommen. Ich bitte ihn um die Berichte.

Berichterstatter Georg Keuschnigg: Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Ich darf die Berichterstattung für die Tagesordnungspunkte 17 bis 20 übernehmen.

Zu Punkt 17: Bericht des Ausschusses für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über den Beschluß des Nationalrates vom 19. Mai 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984 geändert wird.

Der gegenständliche Beschluß des Nationalrates wurde als Initiativantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Höchtl, Dr. Antoni und Genossen am 21. April 1999 im Nationalrat eingebracht.

Wesentliche Ziele des vorliegenden Antrages sind:

Schaffung der Möglichkeit für die Länder, für den Fall der Verhinderung von Schulleitern von den Bestimmungen des LDG abweichende Regelungen zu treffen.

Gleichstellung der Leiter von berufspraktischen Schulveranstaltungen mit denen von mehrtägigen Schulveranstaltungen mit Nächtigung.

Aufhebung der Deckelung insoweit, als die Verwaltung von Lehrmittelsammlungen an den Schulen künftig flexibler gehandhabt werden kann.


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