Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 108

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Es sind dies:

Dienstrechts-Novelle 1999 und

ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den unabhängigen Bundesasylsenat geändert wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 19 und 20 hat Herr Bundesrat Mag. Wilfing übernommen. Ich darf ihn darum bitten.

Berichterstatter Mag. Karl Wilfing: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluß des Nationalrates vom 18. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Pensionsgesetz 1965, das Nebengebührenzulagengesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Karenzurlaubsgeldgesetz, das Einsatzzulagengesetz, das Richterdienstgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Militärberufsförderungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Bundesfinanzgesetz 1999 (7. BFG-Novelle 1999), das Dorotheumsgesetz und das Pensionskassengesetz geändert werden und ein Bundesgesetz über die Gründung einer Bundespensionskasse AG erlassen wird (Dienstrechts-Novelle 1999).

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher zur Antragsverlesung. Artikel XVII des gegenständlichen Beschlusses unterliegt gemäß Artikel 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Einspruchsrecht des Bundesrates.

Der Ausschuß für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben.

Damit komme ich zum Tagesordnungspunkt 20: Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluß des Nationalrates vom 18. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den unabhängigen Bundesasylsenat geändert wird.

Dieser Bericht liegt ebenfalls schriftlich vor, und ich komme daher zur Antragsverlesung.

Der Ausschuß für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Mainoni. – Bitte.

15.07

Bundesrat Mag. Eduard Mainoni (Freiheitliche, Salzburg): Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zuerst erlaube ich mir schon noch eine kurze Replik zu den lichtvollen Äußerungen des Herrn Bundesministers.

Es ist nicht ganz so, wie er es dargestellt hat. Natürlich versucht jeder, sein Produkt möglichst optimal, bestmöglich darzustellen. Der Herr Bundesminister macht das zweifellos sehr selbstbewußt. Aber die Darstellung dieses Produktes bedeutet noch lange nicht eine Aussage über die Qualität des Produktes.

Ich komme da sehr wohl noch einmal auf unseren leider Gottes nicht angenommenen Entschließungsantrag im Zusammenhang mit der Flat-tax, faire Steuern, zu sprechen. Ich habe dazu einen Zwischenruf gehört – ich glaube, er war aus dieser Ecke (der Redner blickt in Rich


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