Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 114

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Kollegin Haunschmid ist nicht da. Sie hat hier eine Erklärung abgegeben, die sie selbst betroffen hat, als sie davon gesprochen hat, daß die Politiker lügen. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Ich wollte das nur im Zusammenhang mit den Bundespersonalvertretungswahlen und mit der Agitation im Bereich des öffentlichen Dienstes anmerken. Es ist nicht immer das drinnen, was angeschrieben ist, und so ist es, wenn Herr Kleindienst als Spitzenkandidat antritt. (Bundesrätin Mühlwerth: Herr Kollege! Woher haben Sie diese Information?) Er hat es fairerweise vorher schon gesagt, daß er sich nachher bald verabschieden wird.

Wir als Christgewerkschafter werden natürlich bei den Personalvertretungswahlen auf jene Erfolge, die wir für die öffentlich Bediensteten erzielen konnten, wieder hinweisen. (Beifall bei der ÖVP.)

15.30

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 18. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Pensionsgesetz 1965, das Nebengebührenzulagengesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Karenzurlaubsgeldgesetz, das Einsatzzulagengesetz, das Richterdienstgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Militärberufsförderungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Bundesfinanzgesetz 1999 (7. BFG-Novelle 1999), das Dorotheumsgesetz und das Pensionskassengesetz geändert werden und ein Bundesgesetz über die Gründung einer Bundespensionskasse AG erlassen wird (Dienstrechts-Novelle 1999).

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 18. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den unabhängigen Bundesasylsenat geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

21. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 18. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz über Aufgaben und Organisation des auswärtigen Dienstes – Statut (1852 und 1948/NR sowie 5993/BR der Beilagen)


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