Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 163

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sehr langes, ein 15 Kilometer langes Überholverbot gehabt und haben in der Phase, in der das galt, gesehen, welch drastischen Rückgang es dort im Unfallgeschehen mit LKW-Beteiligung gegeben hat.

Das sind Argumente, an denen ein Verkehrsminister nicht vorbeikann.

Zu sagen, daß das die LKW-Betreiber so sehr belastet, halte ich ehrlich gesagt für ein nicht besonders starkes Argument. Wir haben ein Problem beseitigt, das seit Jahren kritisiert worden ist, daß nämlich LKW-Züge auf der Autobahn nur 70 km/h fahren dürfen und Sattelschlepper 80 km/h. Wir haben jetzt ein einheitliches Limit mit 80 Stundenkilometer geschaffen. Die neuen Fahrzeuge sind alle in der Lage, diese Geschwindigkeit zu fahren, und ob sie hintereinander fahren oder nebeneinander fahren: Sie können die PKW-Fahrer, Sie können die Masse der österreichischen Wähler und die Masse der Touristen fragen, was sie lieber hätten. Ich bin dafür, daß sie hintereinander fahren. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

19.04

Präsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 16. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge (Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz) und mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 16. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorlie-genden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen schließlich zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 16. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gefahrgutbeförderungsgesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag ist angenommen.

31. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 16. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Transport von Tieren auf der Straße (Tiertransportgesetz-Straße


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