Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 185

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werden muß. Vereinfacht ausgedrückt ist es nämlich so, daß sich alles, was wir dem Tierfutter beimischen, später in den Nahrungsmitteln wiederfindet und in weiterer Folge dann in unseren Körpern landet.

Wenn heute zum Beispiel die Schweinemast auf zirka 100 Tage ausgerichtet ist und ein Huhn bereits nach 30 Tagen den Gang in die Gefriertruhe des Supermarktes antreten muß, dann kann man diese Zeit nur mit ausgeklügelter Fütterung erzielen. Und da, so glaube ich, liegt auch das Problem. Damit diese Ziele erreicht werden können, braucht man das sogenannte Turbofutter, und das stimmt mich sehr bedenklich. Aber auch die Medikamente spielen eine gewisse Rolle.

Die Mäster erzielen ihre Gewinne zum Teil nicht mehr über den Preis, sondern über die Stückzahlen und die Fütterung. Daher spielt der Preis der Futtermittel eine nicht unbeträchtliche Größe in der Tiermast. Auch da gibt es einen negativen Kreislauf: Die Turbomast produziert Überschüsse, diese Überschüsse drücken die Preise, daher müssen die Futtermittel wieder billiger werden. Wir brauchen Steuergelder, damit wir diese Überschüsse auch lagern können. Wenn wir diese dann letztendlich verkaufen können, meistens in die ehemaligen Ostländer, dann fährt auch dort der Preis in den Keller, wie das jetzt in Polen wieder gezeigt wird.

Der Herr Bundesminister hat schon in der heutigen Fragestunde darauf hingewiesen, daß eine gute Qualität auch einen entsprechenden Preis hat, und wenn wir immer billiger erzeugen müssen, weil es immer billiger verkauft wird, dann wird das letztendlich in eine Sackgasse führen.

Als Konsument verlange ich, daß ich um mein Geld einwandfreie Lebensmittel bekomme, und ich verlange auch, daß sich keine Giftrückstände in den Nahrungsmitteln befinden. Grundsätzlich ist für Österreich zu sagen, daß die Qualität der Lebensmittel in den letzten Jahren ständig verbessert worden ist. Dies ist auch darauf zurückzuführen, daß es bei uns entsprechend strenge Kontrollen gibt und daß, wenn einmal etwas passiert, seitens der zuständigen Ministerien sofort gehandelt wird – nicht immer zur Freude der betroffenen Betriebe, wie man auch vernehmen konnte.

Meine Damen und Herren! Das vorliegende Futtermittelgesetz regelt die Herstellung, das In-Verkehr-Bringen und die Verwendung von Futtermitteln, Vormischungen und Zusatzstoffen. Es ist meiner Meinung nach ein brauchbares Gesetz, wenn die Vorgaben eingehalten und die entsprechenden Kontrollen auch durchgeführt werden.

Das Pflanzenschutzgesetz, meine Damen und Herren, ist in seinen wesentlichen Inhalten den EU-Rechtsvorschriften angepaßt. Weiters sind Grundsätze für die Landesgesetzgebung bei der Festlegung von Pflanzenschutzmaßnahmen und für die Kostentragung bei der Durchführung dieser Maßnahmen vorgesehen.

Mit dem vorliegenden Entwurf erfolgt weiters eine Anpassung der teilweise veralteten Terminologie an die im gemeinschaftlichen Pflanzenschutzsystem verwendeten.

Meine Damen und Herren! Die SPÖ-Fraktion wird den vorliegenden Gesetzesbeschlüssen die Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

20.36

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Gruber. – Bitte.

20.36

Bundesrat Ing. Franz Gruber (ÖVP, Kärnten): Frau Vizepräsidentin! Heute habe ich diesem Raum etwas gelernt: Herr wirklich geschätzter Bundesminister, so sagt man nämlich zu den SPÖ-Kollegen, deswegen können wir das auch machen, aber bei uns kommt es sicherlich vom Herzen. (Beifall des Bundesrates Hensler.  – Allgemeine Heiterkeit.)

Hoher Bundesrat! Die Änderung des Futtermittelgesetzes 1999 ist lediglich eine Umsetzung der EU-Richtlinie, bietet aber die Voraussetzung, daß Skandale wie in England und in Belgien nicht


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