Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 54

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zeichen mit Sicherheit auf dem richtigen Weg, bei den anderen beiden sogenannten Gütesiegeln gehört auf jeden Fall nachjustiert.

Meine Damen und Herren! Ich habe eingangs bereits auf die Wichtigkeit der AMA hingewiesen. Meine Fraktion wird den Änderungen daher zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

11.06

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Hensler. – Bitte.

11.06

Bundesrat Friedrich Hensler (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Wir haben heute innerhalb der gesetzgebenden Körperschaften das zweite Mal in kurzen Abständen unmittelbar hintereinander die Möglichkeit, auf die Problematik des Weinbaues hinzuweisen.

Ich habe mir wirklich vorgenommen, nicht auf den aktuellen Beitrag der Kollegin Haunschmid einzugehen, aber gestatten Sie mir, Frau Kollegin Haunschmid, vorerst doch eine persönliche Bemerkung. Die Weinbauern in Österreich bemühen sich redlich, sie produzieren eine hervorragende Qualität, und ich weise es auf das entschiedenste zurück, daß Sie hier in diesem Plenum versuchen, das auf dem Rücken der Weinbauern und darüber hinaus auch derjenigen, die diese hervorragende Qualität der Öffentlichkeit präsentieren, auszutragen und die Arbeit nicht in das richtige Licht zu rücken. (Bundesrätin Haunschmid: Sie arbeiten auf dem Rücken der Weinbauern!) Ich möchte das klar und deutlich zurückweisen. (Beifall bei der ÖVP.)

Das Weingesetz ist ein gutes Gesetz, und diese AMA-Novelle fügt sich nahtlos in diese Lücke hinein. Ich bin überzeugt davon: Wir sind in dieser Richtung auf dem richtigen Weg.

Der Beschluß des Nationalrates vom 18. Juni betreffend die Änderung des AMA-Gesetzes betrifft das Weinmarketing und nicht, wie im Plenum von der FPÖ angesprochen wird, das AMA-Gütesiegel. Ich möchte das klar und deutlich sagen. Das AMA-Gütesiegel bezeichnet das Herkunftsland, aber es geht nicht darum, sondern es geht ganz einfach um die Finanzierung des Marketings für den österreichischen Wein. Es ist, so glaube ich, sehr wichtig, daß man das klar und deutlich sagt.

Wer heute Wein verkaufen will, braucht Fairneß zwischen den Weinbauern und den Weinhändlern, und er braucht Fairneß gegenüber den Konsumenten. Das ist zweifelsohne Grundvoraussetzung für den Konsumenten, aber gleichzeitig auch für den Produzenten.

Ich möchte hier ein Beispiel bringen, das mir als produzierender Weinbauer sehr am Herzen liegt. Die Weinmarke Nummer eins in Österreich ist der Grüne Veltliner. Es muß vermittelt werden, daß dieser Grüne Veltliner ausschließlich aus einer bestimmten österreichischen Region stammt, denn der Grüne Veltliner verkaufen nicht nur wir in Österreich, er wird auch in Ungarn verkauft, und er wird genauso auf dem europäischen Markt angeboten. Hier muß es eine klare Unterscheidung geben. Die Möglichkeit dazu haben wir auf der einen Seite durch das Weingesetz und auf der anderen Seite durch die AMA-Gesetz-Novelle.

Diese AMA-Gesetz-Novelle bietet einen wichtigen Beitrag zum verstärkten Marketing für den österreichischen Wein. Es kann nicht sein, daß redliche Winzer und Weinhändler, die ihren Wein in Österreich abfüllen, für ihren gesamten österreichischen Wein einen Marketing-Beitrag leisten, während andere aber den gleichen Wein in Gebinden über 50 Liter im Ausland abfüllen lassen und ihn dann in Österreich verkaufen. Für mich ist das klar und deutlich unlauterer Wettbewerb.

Die AMA selbst ist nur Inkassostelle, denn die Mittel fließen ausschließlich der Österreichischen Weinmarketinggesellschaft zu, deren Hauptgesellschafter – das ist auch unbestritten – die weinbautreibenden Länder Burgenland, Niederösterreich und Steiermark sind.

Im übrigen ist die Weinmarktlage viel zu ernst, um sie in einen politischen Streit hineinzuziehen.


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