Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 59

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Die Berichterstattung über die Punkte 3 bis 5 hat Herr Bundesrat Steinbichler übernommen. Ich bitte ihn um die Berichte.

Berichterstatter Leopold Steinbichler: Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die drei Berichte liegen in schriftlicher Form vor.

Der erste ist der Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Beschluß des Nationalrates vom 15. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wassserrechtsgesetz 1959 geändert wird (WRG-Novelle 1999).

Der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Juli 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Beschluß des Nationalrates vom 15. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hydrographiegesetz geändert wird.

Der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Juli 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Darüber hinaus erstatte ich den Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Beschluß des Nationalrates vom 15. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelgesetz 1975 geändert wird.

Der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Juli 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Als erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Haunschmid. – Bitte.

11.27

Bundesrätin Ulrike Haunschmid (Freiheitliche, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Die Quelle des Lebens, das wertvollste Lebensmittel, das hier geschützt gehört, das ständig überprüft wird (Bundesrat Prähauser: ... ist das Bier!), daß den Verbrauchern das Recht gibt, über die Wasserqualität informiert zu werden, daß mit dem Lebensmittelgesetz der Qualitätsschutz des Wassers gewährleistet ist: Wir sehen darin die Bemühungen, die wertvollste Ressource Wasser noch besser im allgemeinen Bewußtsein zu verankern.

All das ist nicht nur der Wunsch der Freiheitlichen, sondern wir stimmen selbstverständlich dem Lebensmittelgesetz zu.

Ein Glas Wasser – wie selbstverständlich wir es konsumieren, ohne einen Gedanken darüber zu verschwenden, welche Kraft und elementare Substanz darin schlummert! Vor allem – vergessen wir das nicht – erweist sich das Wasser als Basis für unsere Gesundheit.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir in Österreich sitzen auf einem Schatz, den wir bisher nicht in vollem Ausmaß wahrgenommen haben. Wenn ein Kollege von einer Koalitionspartei im Nationalratsplenum zwar die Befürchtung der Freiheitlichen, Österreich könnte zum Wasserlieferanten der EU werden, unserem Alter – Herr Kollege Steinbichler, Frau Kollegin Aumayr und ich sind fast im gleichen Alter – zuschreibt, dann ist das nicht nur ungezogen. Ich denke jedenfalls, daß es gut ist, daß ich mir in all den Jahren über die Bedeutung des Wassers bewußt sein konnte, mir aber auch sehr wohl der Tragweite der in diesem Wassergesetz verankerten Programme im Rahmen der Europäischen Integration bewußt bin.


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