Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 92

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Präsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 11. Punkt der Tagesordnung: Änderung der Anhänge I und II samt Beilagen des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen samt Erklärung der Republik Österreich.

Die Berichterstattung hat wieder Herr Bundesrat Johann Grillenberger übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Johann Grillenberger: Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluß des Nationalrates vom 15. Juli 1999 über eine Änderung der Anhänge I und II des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen samt Erklärung der Republik Österreich.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich beschränke mich daher auf den Antrag:

Der Finanzausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Juli 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Jürgen Weiss: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Christof Neuner. Ich erteile es ihm.

13.43

Bundesrat Mag. Christof Neuner (Freiheitliche, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Durch den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union müssen viele Gesetze hinsichtlich ihrer EU-Konformität adaptiert werden. Wir haben in den letzten Monaten viele solcher Gesetzesvorlagen behandelt und, wie ich meine, bei einigen davon zu schnell entschieden, ohne wirklich auf die Betroffenen zu hören und ihre Anliegen zu berücksichtigen. Ich denke zum Beispiel an die doppelte Preisauszeichnung, die in der letzten Sitzung des Bundesrates beschlossen worden ist.

Oft habe ich beim Lesen einzelner Gesetzesvorlagen das Gefühl, daß sich hier einige Ministerialbeamte austoben; sie sind, wie der Volksmund sagt, ein spanisches Dorf für mich.

Ich warne davor, daß Österreich zu oft den Musterschüler spielt und um jeden Preis die Vorreiterrolle einnimmt, während die anderen Staaten der Europäischen Union durch individuelle Einschränkungen und eigenständige Vorschriften ihren Markt schützen. Wir brauchen keine zusätzliche Verschärfung und keine Ausweitung der Bürokratie.

Dagegen sind die vorgegebenen EU-Richtlinien oft verständlich, einfach, und man kann ihre Durchführbarkeit logisch nachvollziehen. Diesbezüglich muß auch ein Umdenken bei uns in Österreich stattfinden.

Beim vorliegenden Beschluß des Nationalrates vom 15. Juli 1999 über eine Änderung der Anhänge I und II samt Beilagen des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen kommen wir ohne Fleißaufgaben aus. Die Änderung der Anhänge stellt eine Anpassung der seit 1972 praktisch unveränderten Bestimmungen betreffend internationale Normen und Fertigungstechniken dar.

Im wesentlichen handelt es sich um die Erweiterung der zulässigen Feingehalte für Silber-, Gold- und Platinwaren gemäß den gültigen ISO-Normierungen. Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden. Auf das mögliche Einspruchsrecht verzichten wir Freiheitliche.

Dessen ungeachtet gibt es seit einiger Zeit Bestrebungen, durch Zulassung der Punzierung durch die jeweiligen Hersteller der Edelmetallerzeugnisse eine vordergründige Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens herbeizuführen. Tatsache ist aber, daß durch den Wegfall der routinemäßigen amtlichen Kontrolle dem Mißbrauch Tür und Tor geöffnet wäre, was nicht im


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