Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 106

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Dort, wo wir Österreicher vertreten sind, werden wir unseren Standpunkt zur Befreiung von der Bedrohung durch Atomwaffen vortragen – ein Standpunkt, den wir heute mit unserer Zustimmung zum Gesetzesbeschluß des Nationalrates ganz deutlich untermauern. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

14.41

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Weiters zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Peter Rodek. Ich erteile es ihm.

14.41

Bundesrat Peter Rodek (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt wenige einstimmige Beschlüsse in diesem Haus, und es gibt noch weniger einstimmige Beschlüsse im Nationalrat, aber ich glaube, daß dieses Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich alle Fraktionen mitzutragen haben. Das ist gut so, denn es ist ein Gesetz, das deutlich macht, daß Österreich mit der problematischen Verwendung der Atomkraft in keiner Weise einverstanden ist und daß damit ein erster Schritt zu einer atomwaffenfreien Zone und hoffentlich auch atomfreien Zone in Europa gesetzt wird.

Dieses Gesetz sieht nämlich im wesentlichen vor, daß in Österreich keine Atomwaffen hergestellt werden dürfen, aber auch die Stationierung von Atomwaffen nicht erlaubt ist. Damit hat sich Österreich ohnedies nicht sehr beschäftigt. Wir haben eigentlich nie Atomwaffen hergestellt beziehungsweise auch nicht stationiert.

Ein bißchen anders schaut es schon bei der Beförderung von spaltbarem Material durch österreichisches Staatsgebiet aus, was seit dem EU-Beitritt nicht unbedingt auszuschließen ist. Diesbezüglich trifft nun das Gesetz in § 3 eine eindeutige Regelung, die besagt, daß der Transport ausschließlich für friedliche Nutzung – zum Beispiel in der Nuklearmedizin – erlaubt und sogar für Zwecke der Energiegewinnung untersagt ist.

Schließlich scheint mir § 2 besonders wichtig zu sein, in dem festgehalten wird, daß Anlagen zur Energiegewinnung durch Kernspaltung in Österreich nicht errichtet werden dürfen.

Diesbezüglich hat sich ein Meinungswandel innerhalb Österreichs vollzogen, vor allem auch bei der sozialdemokratischen Fraktion – Frau Vizepräsidentin Haselbach hat es so schön mit dem Bild eines langen Weges, der zu gehen gewesen ist, umschrieben –, denn es war immerhin Vorsitzender Bruno Kreisky, der bei der Volksabstimmung am 5. November 1978 mit aller Vehemenz die Inbetriebnahme von Zwentendorf durchsetzen wollte. Handelsminister Staribacher hat damals gesagt hat: Wenn dieses Werk nicht in Betrieb geht, dann werden in Österreich die Lichter ausgehen. – Die Lichter sind in Österreich Gott sei Dank nicht ausgegangen. (Widerspruch bei der SPÖ.)

Aber ich verstehe Ihre Aufregung, werte Kollegin, denn ich war damals auch anderer Meinung. Als uns die Experten vorgesagt haben, daß es durchaus Sicherheiten gibt und daß es die kostengünstigste Nutzung ist, war nicht nur ich, sondern waren vieler meiner Kollegen durchaus damals der Meinung: Ja warum soll denn das nicht sein?

Es hat sich bei mir erst ein gewisser Wandel vollzogen – nicht nur bei mir, sondern bei vielen Österreichern, speziell jetzt auch von meiner Fraktion –, als Vorsitzender Kreisky die Zustimmung zu Zwentendorf mit seinem Rücktritt verknüpft hat. Erst dann haben viele Österreicher gesagt: Wenn Kreisky geht, dann werden wir eben gegen dieses Zwentendorf stimmen!, und mit Nein gestimmt.

Ich glaube, werte Kolleginnen und Kollegen, daß es daher eher ein Zufall ist, daß Zwentendorf nicht ans Netz gegangen ist. – Kreisky, nebenbei gesagt, ist auch nicht gegangen.

Aber vergessen wir auch nicht, daß bereits 1980 wiederum seitens des ÖGB neuerlich ein Volksbegehren gestartet wurde mit dem Ziel, Zwentendorf doch aufzusperren. Dieses wurde zwar vom sozialistischen Bundeskanzler und sozialistischen Vizekanzler unterstützt, allerdings


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