Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 145

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Eine wesentliche Zielsetzung war die Anpassung der bestehenden Systeme; das wurde schon sehr deutlich herausgestrichen. Ich glaube, daß wir generell die Systeme, die derzeit bestehen, so einfach nicht vergleichen können, weil sich auch im angloamerikanischen System diese beiden nicht wirklich vergleichen lassen. Was gemeinsam ist, ist das Stufensystem und der modulare Aufbau, was aber sehr unterschiedlich ist, ist der Zugang zum Beruf. In Österreich und in Deutschland tritt man mit einer Fachbezeichnung in den Beruf ein, in Amerika hingegen ist das große Pouvoir, das man als Abgänger einer Universität mitnimmt, der Name der Universität, an der man studiert hat.

Abgesehen von diesen Unterschieden gibt es noch die Tatsache, daß in England und in den USA nach dem Abschluß nur den Besten die Möglichkeit eingeräumt wird, weiterstudieren zu können. Das ist ein Punkt, der meines Erachtens zu wenig herausgearbeitet worden ist.

Der zweite Punkt ist das Argument der kürzeren Studiendauer. Dem kann ich nicht ganz folgen, und ich führe dafür das Beispiel der Montanuniversität Leoben an: Dort gibt es eine Mindeststudiendauer von zehn Semestern, eine durchschnittliche Studiendauer von etwa dreizehn Semestern. Tatsache ist aber, daß die Absolventen der Montanuniversität exzellente Jobaussichten haben. Der Schluß, kurze Studiendauer sei mit schlechten Jobaussichten verbunden, trifft gerade auf die Montanuniversität Leoben nicht zu. Offensichtlich gibt es doch Bedarf auf dem Markt vor allem nach Studierenden mit kürzerer Studiendauer.

Ich halte es trotzdem für richtig und wichtig, daß den Universitäten die Möglichkeit eines Bakkalaureats gegeben wird, speziell nachdem dem Erstentwurf die Giftzähne gezogen worden sind, nämlich die Giftzähne, die bedeuteten, daß der Wissenschaftsminister quasi allein diese Regelung hätte verordnen können. Ich hätte das als eine Aushöhlung der Autonomie gesehen, und das steht in Widerspruch zu der Entwicklung, die auf dem Universitätssektor in den letzten Jahren betrieben worden ist.

Nun zum Universitäts-Akkreditierungsgesetz ein paar kurze Bemerkungen. Ich glaube, daß es wichtig ist, daß da eine Rechtsgrundlage besteht. Die ÖVP hielt es für sehr wichtig, daß ein weisungsunabhängiger, durch eine Verfassungsbestimmung in seiner Unabhängigkeit abgesicherter Akkreditierungsrat eingerichtet worden ist.

Die Giftzähne sind gezogen. Die ÖVP wird diesen Gesetzen zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

17.20

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Michael Ludwig. Ich erteile es ihm.

17.20

Bundesrat Dr. Michael Ludwig (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Böhm, Sie haben völlig recht – leider ist er jetzt nicht hier. (Rufe: Da ist er!) Sein Argument, daß das Universitäts-Studiengesetz bereits im Jahr 1997 novelliert wurde, ist richtig. Das Gesetz war damals zweifellos auch ein Meilenstein in der österreichischen Hochschulpolitik und hat sehr viele Neuerungen gebracht.

Dennoch darf man nicht übersehen, daß es seit dieser Zeit auch eine Fülle an Neuregelungen und gesellschaftlichen Veränderungen gegeben hat. Wenn die österreichischen Universitäten so wie bisher dem internationalen hohen Standard gerecht werden wollen, dann müssen sie zweifellos auch auf diese internationalen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen eingehen.

Österreich verfügt derzeit über ein sehr gutes Universitäts- und Hochschulsystem. Wir haben hervorragende Hochschulprofessoren, wir haben sehr gute Einrichtungen und Institute an den österreichischen Unversitäten, und wir haben auch viele engagierte Studentinnen und Studenten, die an den österreichischen Universitäten tätig sind. Dennoch darf man nicht übersehen, Kollege Böhm – Sie wissen das –, daß es auch eine Reihe von Schwierigkeiten gibt, die wir unter Umständen auch mit dieser Novellierung beheben können.


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