Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 155

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Vor allem sollte man einen wesentlichen Aspekt dabei nicht übersehen: Tierversuche sind keine Garantie dafür, daß beim Menschen keine schwerwiegenden Nebenwirkungen auftreten. Es gibt zahlreiche Arzneimittel, die nach der Markteinführung rasch zurückgezogen werden mußten, weil am Menschen Nebenwirkungen auftraten, die im Tierversuch nicht erkannt werden konnten.

Schon gar nicht einsichtig – und zwar nicht nur für Tierschützer – ist jedoch die Erprobung von Schönheitsmittelchen an lebenden Tieren. Dieses Problem wird aber durch die heutige Novelle und natürlich auch durch den verantwortungsvollen Umgang mit Ausnahmeverordnungen geregelt werden.

Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir noch einige grundsätzliche Bemerkungen zum Thema Tierschutz. Der gegenwärtige Standard des Tierschutzes in Österreich ist nicht unbedingt befriedigend. Nicht umsonst haben rund 650 000 Österreicher seinerzeit das Tierschutz-Volksbegehren unterschrieben. Diese Legislaturperiode des Nationalrates ist allerdings wieder ohne die Verabschiebung eines bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes zu Ende gegangen, das die SPÖ längst eingebracht hat. Trotz aller Bemühungen der SPÖ, dieses Bundesgesetz endlich zustande zu bringen, das nach unseren Vorstellungen umfassende Regelungen für die Haltung von Tieren, aber auch betreffend die Schaffung eines Tierschutzbeirates und einer Tierschutzanwaltschaft beinhalten sollte, hat die ÖVP ihre Blockade aufrechterhalten. – Mindeststandards der Landestierschutzgesetze noch unterbieten und die zentralen Forderungen des Tierschutz-Volksbegehrens nicht einmal ignorieren – das ist die Linie der ÖVP in Sachen Tierschutz.

Ich bin überzeugt davon, daß die österreichischen Tierschützer – die 650 000 Unterzeichner des Volksbegehrens – diese Haltung ganz genau zu bewerten wissen. Der Novelle zum Tierversuchsgesetz wird meine Fraktion die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.03

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Eleonora Hostasch. Ich erteile es ihr.

18.03

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr geschätzte Damen und Herren! Sehr geschätzter Herr Bundesrat Ram! Ich kann in der Gesetzesvorlage keine Bestimmung erkennen, mit welcher die Umsetzung der EU-Richtlinie abgeschwächt worden wäre. Im Gegenteil: Es wurde in vollem Umfang und in voller Verantwortung eine Umsetzung des Schutzes vor Tierversuchen vorgenommen.

Darüber hinaus wurde ein Schritt gesetzt, der ganz wesentlich ist: Es wird nämlich das Inkrafttreten vorweggenommen, sodaß die Schutzbestimmungen noch früher in Kraft treten können, als es von der EU-Richtlinie an sich vorgesehen wäre. Damit wird eine politische Position vertreten, die der Linie, die wir sonst beim Tierschutz verfolgen, durchaus entspricht.

Ich möchte auch darauf verweisen, daß gerade für alternative Methoden sehr viele Mittel aufgewendet werden. Von Herrn Bundesrat Hager wurde bereits darauf verwiesen. – Ich glaube, daß es der richtige Weg ist, alle möglichen Alternativen auszuschöpfen, um von den Tierversuchen komplett wegzukommen.

Erlauben Sie mir auch noch eine persönliche Bemerkung betreffend ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz: Auch ich würde mich gemeinsam mit Frau Bundesministerin Prammer, Herrn Bundesrat Hager und wahrscheinlich vielen anderen freuen, wenn wir auch im Bundesrat über ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz reden könnten. Wir haben jedoch zu respektieren, daß laut unserer Bundesverfassung Tierschutz verfassungsrechtlich Ländersache ist. Daher würde ich mir wünschen, daß gerade Vertreter im Bundesrat, die Ländervertreter sind, unsere diesbezüglichen Bemühungen unterstützen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.05

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.


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