Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 199

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sellschaftliche Druck, der in Anbetracht des bisher unerfüllten Kinderwunsches entstanden ist, endlich wegfallen können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wirtschaftliches Denken und Handeln sind auch im Gesundheitssystem angebracht. Dies darf aber in unserem Staate und in unserer Gemeinschaft nicht immer an vorderster Stelle stehen. Für die Weltgesundheitsorganisation der UNO ist der Kinderwunsch seit langem ein menschliches Grundrecht. – Wir Sozialdemokraten stimmen dieser Gesetzesnovelle sehr gerne zu. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

21.06

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte.

21.06

Bundesrätin Monika Mühlwerth (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer immer dieses Gesetz vorher nicht gelesen hat, weiß dank der Ausführungen des Herrn Kollegen Drochter, der uns dieses ziemlich genau zur Kenntnis gebracht hat, nunmehr Bescheid.

Ich muß sagen: Ich freue mich besonders über dieses Gesetz, und wir stimmen diesem auch ganz besonders gerne zu, geht es doch auf eine Initiative unserer Nationalratsabgeordneten Dr. Brigitte Povysil zurück, die sich dafür sehr stark gemacht hat. Einmal hat ein Freiheitlicher bei den Regierungsparteien Erfolg gehabt. Das finde ich ganz toll, und dafür möchte ich mich bei Ihnen auch bedanken. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es ist nämlich nicht ganz einfach, wenn Paare, bei denen es nicht, wie von der Natur vorgesehen, normal funktioniert, auf die künstliche Befruchtung zurückgreifen müssen. Wenn man weiters bedenkt, daß pro Versuch Kosten von zirka 30 000 S bis 40 000 S entstehen, dann wird klar, daß dies für die betroffenen Paare nicht nur eine psychische, sondern auch eine kostenmäßige Belastung darstellt.

Ein wenig bedauernd möchte ich anmerken, daß es im Zuge der Nationalratsdiskussionen von Vertretern anderer Parteien die Aussage gegeben hat: Man braucht das eigentlich nicht, man könnte Kinder auch adoptieren, es gibt ohnedies genug. – Das war meines Erachtens doch etwas befremdlich! Denn selbstverständlich besteht, wenn man Kinder haben möchte, zuerst einmal der natürliche Wunsch, selbst welche zu bekommen, aber Gott sei Dank gibt es auch Paare – was ich sehr positiv finde –, die bereit sind, wenn gar nichts geht, Kinder zu adoptieren.

Wir finden es schade – das sei die Kritik an diesem Gesetz, wie es jetzt vorliegt –, daß man sich nicht der Meinung der WHO anschließen konnte, die das als Krankheit definiert, und daß wir daher die Forderungen von Frau Dr. Povysil nicht ganz umsetzen konnten, daß die In-vitro-Fertilisation auf Krankenschein vorgenommen werden kann. Aber wir können auch damit leben, daß dieser Fonds eingerichtet wurde und die Paare einen Selbstbehalt von 30 Prozent zu leisten haben. In sozialen Härtefällen können Bund, Länder und Gemeinden einspringen, um zusätzliche Hilfe zu geben, und wir hoffen, daß sich diese dieser Hilfestellung dann auch nicht entziehen werden! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der SPÖ.)

21.09

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist die Frau Bundesministerin. – Bitte.

21.09

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich sage nur einige kurze Sätze dazu.

Wie Herr Bundesrat Drochter schon gesagt hat, wird nun der Hauptverband daran gehen, entsprechende Vertragsgrundlagen mit den zugelassenen Kliniken zu schaffen. Es handelt sich hiebei nicht nur um Krankenanstalten im Sinne von Spitälern, sondern um Krankenanstalten im Sinne des Krankenanstaltengesetzes, das heißt auch um Institute, die eine entsprechende


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