Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 236

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ich lasse nun über diesen Entschließungsantrag abstimmen und bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenminderheit .

Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher abgelehnt. (Beifall bei der ÖVP.)

Herr Bundesminister! Ich wünsche Ihnen einen erholsamen Urlaub!

Ich möchte jetzt noch die Mitglieder des Hauses darauf aufmerksam machen, daß ich der Meinung bin, daß, wenn ein Antrag, der aufgrund demokratischer Rechte eingebracht wurde, nicht die Mehrheit findet, nicht diejenigen, die mehrheitlich dagegen gestimmt haben, durch Applaus ihre Begeisterung zeigen sollten. Es ist meines Erachtens ein Akt der demokratischen Höflichkeit, daß man sich einer Äußerung darüber, wie man die Sache empfindet, enthält.

44. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 14. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen über den Vertragsabschluß im Fernabsatz in das Konsumentenschutzgesetz eingefügt und das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 sowie das Produkthaftungsgesetz geändert werden (Fernabsatz-Gesetz) (1998 und 2062/NR sowie 6063/BR der Beilagen)

45. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 14. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz über die Hemmung des Fristenablaufs durch den 31. Dezember 1999 (2063/NR sowie 6064/BR der Beilagen)

46. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 14. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz über elektronische Signaturen (Signaturgesetz – SigG) (1999 und 2065/NR sowie 6065/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 44 bis 46 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen über den Vertragsabschluß im Fernabsatz in das Konsumentenschutzgesetz eingefügt und das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 sowie das Produkthaftungsgesetz geändert werden (Fernabsatz-Gesetz),

ein Bundesgesetz über die Hemmung des Fristenablaufs durch den 31. Dezember 1999 sowie

ein Bundesgesetz über elektronische Signaturen (Signaturgesetz – SigG).

Die Berichterstattung über die Punkte 44 bis 46 hat Frau Bundesrätin Kainz übernommen. Ich bitte um die Berichte.

Berichterstatterin Hedda Kainz: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Der Bericht des Justizausschusses über das Fernabsatz-Gesetz liegt schriftlich vor.

Ich stelle daher den Antrag:

Der Justizausschuß stellt nach Beratung der Vorlage vom 27. Juli 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite